Debo Concept Group (Weimar)
Keine Ware /kein Geld /keine Ersatzlieferung
Bestell-/Kundennummer: 443
Auch ich habe ein IPad2 vor Weihnachten (12.12.) bestellt. Am 22.12. bekam ich dann Nachricht, dass dies zur Zeit nicht lieferbar war und man bot mir eine Stornierung an, welche ich in Anspruch nahm.
Nach drei Wochen fragte ich an, wann mit einer Rückerstattung zu rechnen sei. Die Antwort bestand nur aus einem Auszug aus den AGB's. Nach Ablauf der Frist bekam ich ein Schuldanerkenntis, mit der Bitte die zu akzeptieren. Ich machte Herrn Bornemann (wohl einziger Mitarbeiter der Firma) darauf aufmerksam, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann und bat ihn, mir den geschuldeten Betrag zu überweisen.
Tage keine Reaktion. Ich unterbreitete ihm das Angebot, mir ein IPhone an Stelle des IPads gegen Zahlung des Unterschiedsbetrages zu liefern. Erstmal wieder typisch: keine Reaktion. Ich legte ihm mein Angebot nochmals dar, allerdings mit den deutlichen Hinweis auf rechtliche Konsequenzen. Auszug aus seiner Mail:
"Ihre Androhungen rechtlicher Schritte, können wir gegenwärtig nicht nachvollziehen, da wir uns nicht bewusst sind in irgendeiner Art und Weise ein nicht rechtsstattliches Verhalten Ihnen gegenüber gezeigt zu haben. Ihre persönliche Motivation zu dieser Androhung, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen."
Bis heute immer noch nichts.
08.02.2012 | 18:24
Abteilung: Geschäftsleitung
Unter folgendenden Link finden Sie Ihre Antwort zu Ihrer Beschwerde wie sich die Tatsachen darstellen und hoffen, dass die Sichtweise somit richtig gestellt ist wie der tatsächliche Verlauf der Abhandlung gewesen ist:
www.deboconceptgroup.de/reclabox.html
2. Auf meinem Konto ist bisher nichts gutgeschrieben.
3. Mein Angebot einer Ersatzliefung war in Sinne der Firma, da hierbei kein finanzieller Verlust für diese entstanden wäre. Ein Angebot nimmt man an oder lehnt es ab. Dies geschah bisher nicht eindeutig.
4. Umfassende Antworten habe ich nicht bekommen.
5. Ich habe nie behauptet, dass ich keine Antwort bekomme habe, sondern nur nicht in einer angemessenen Frist (48 Stunden? )
Mir ist nicht klar, wie und in welcher Form ich den Tatbestand der Beleidgung erfülle. Hier liegen eher diverse andere Tatbestände seitens Herrn Bornemann, der nachweisslich alleiniger Mitarbeiter der Firma Debo ist ( www.creditreform.de), vor:
1. ungerechtfertige Drohung gegen über meiner Person und andere die diese Forum zu recht nutzen.
2. Missachtung der Datenschutzrichtlinien
3. Durch Versendung seiner Schuldanerkenntnisse ist erkennbar, dass die Zahlungsfähigkeit dieser Firma sehr fragwürdig ist. (Dies ist ein Tatbestand, der auf bevorstehende Insolvenz hindeutet.)
4. Durch sein Handeln erfüllt er den Tatbestand der Täuschung.
Er kann weder Ware liefern noch kann er das geld zurück erstatten. Trotzdem betreib er unter diesen Umständen seinen Internet handel ohne Hinweis auf seine finanziellen Schwierigkeiten.
Ich habe ihm eine Frist bis zum 13.2.2012 zur Erstattung eingeräumt. Danach erfolgt Anzeige wegen Verdacht auf versuchten Betrug, Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Verdacht auf betrügerische Insolvenz.
Morgen verschicke ich eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten, da er meinen Namen und meine Adresse widerrechtlich im Internet veröffentlicht hat.
Meinen Anwalt werde ich mit der Prüfung beauftragen, ob hier der Tatbestand der Defamierung durch seinen eingestellten Text auf seiner Homepage vorliegt.
Meines Erachtens sind alle Tatbestände von seitens Herrn Bornemann erfüllt.
Sehr geehrter Herr Bornemann,
wer im Glashaus sitz, solte nicht mit Steinen werfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Appel
Der Link durch Fa. Debo führt zu einer Firmenseite auf der sensible Kundendaten unberechtigt veröffentlicht werden. Dies ist Datenschutzrechtlich überhaupt nicht zulässig.
Fa. Debo hat auf meine Beschwerde der ReclaBox nie Stellung bezogen und stellt nun im nachhinein den Ablauf unwahr dar.
Kauf Ipad 2 am 30.12.2011 Lieferzeit: 3-10 Tage, Bezahlung 02.01.2012, 05.01.2012 " bezahlt / in Bearbeitung " durch Debo, 19.01.2012 Anfrage per Support nach Liefertermin durch mich, keine Antwort, 20.01.2012 Anmahnung zu Lieferung per Email, keine Antwort von Debo, nur Eintrag auf meiner kundenseite: " logistisch verbucht " 23.01.2012 Fristsetzung zur Lieferung zum 31.01.2012 per Email und Fax, keine Antwort, 25.01.2012 Einstellung der Beschwerde auf Reclabox, keine Reaktion, am 01.02.2012 nach 33 Tagen ohne Lieferung oder Antwort Rücktritt vom Kauf und Fristsetzung zur Rückerstattung der Kaufsumme per Fax und Email, 02.02.2012 Eingang der Kaufsumme auf meinem Konto, 02.02.2012 Meldung der Einzahlung auf ReclaBox durch mich.
Dies ist der wirkliche Verlauf und bei mir in gedruckter sowie gespeicherter Form komplett gesichert.
Ralf Vollmer.
Was Sie hier Beide veranstalten ist ja total lächerlich!
Herrn Appel und Herrn Vollmer findet man so oft im Internet mit allen privaten und geschäftlichen Informationen, da ist ja die Veröffentlichung Ihrer Adresse total langweilig dagegen. Sie schreien nach Datenschutz und bezeichnen diese Firma im Internet als Betrug am Kunden, Insolvenzverschleppung und Verdacht auf betrügerische Insolvenz. Nicht einen einzigen Beweis haben Sie dafür, im Gegenteil, Sie haben Ihr Geld zurückbekommen (Siehe Ralf Vollmer mit Beschwerde gelöst)
Ich hoffe, dass Sie beide vom Gericht dazu verurteilt werden, mit einer Strafe die sich bei solchen falschen Verdächtigungen und böser übler Nachrede (ohne Beweise) im Höchstmaß befindet. Hier bin ich sehr gern bereit als Zeuge gegen Sie auszusagen und werde das Unternehmen nicht alleine mit solchen falschen Aussagen von Ihnen dastehen lassen.
Ihre Ausführungen kann ich leider in keinster Form nachvollziehen.
Zunächst einmal freut es mich natürlich, dass Sie offenbar gute Erfahrungen mit der Fa. Debo Concept Group machen konnten.
Wie es anderen Bestellern tatsächlich ergangen ist, entzieht sich aber doch sicherlich Ihrem Kenntnisbereich.
Aus diesem Grunde steht es Ihnen als Außenstehender wohl auch kaum zu, sich ein Urteil über die hier reklamierten Abläufe zu erlauben.
Nur, weil es bei Ihner Bestellung offenbar keine Probleme gab, heißt das doch noch lange nicht, dass dies immer so ist.
Die Ausführungen anderer hier somit einfach als lächerlich abzutun, halte ich deshalb für ziemlich anmaßend von Ihnen.
Sicherlich findet man sehr viele Suchergebnisse, wenn man z. B. bei Google nach den vollen Namen von Herrn Appel und Herrn Vollmer sucht, doch erst durch die Veröffentlichung derer vollständigen Adressen durch die Fa. Debo Concept Group lassen sich diese Ergebnisse eingrenzen und einer konkreten Person zuordnen, was zweifellos eine Verletzung der eigenen Datenschutzbestimmungen darstellt, welche eine Nutzung der Daten nur für den internen Gebrauch zwecks Abwicklung der Bestellungen versichern.
Die Fa. Debo Concept Group ermöglicht es nun völlig Fremden, die vollständigen Daten einiger Kunden z. B. mit einem bestellten Artikel in Verbindung zu bringen, ohne dass diese Kunden dazu ihr Einverständnis gegeben haben.
Den hier veröffentlichten Beschwerden war lediglich zu entnehmen, dass u. a. ein Herr Thorsten Appel und ein Herr Ralf Vollmer offenbar nicht unerhebliche Probleme mit ihren Bestellungen bei der Fa. Debo Concept Group hatten bzw. haben.
Da es jeweils mehrere Personen mit diesen beiden Namen alleine in Deutschland gibt, konnten diese Beschwerden also keiner konkreten Person zugeordnet werden.
Dies ist erst durch die Veröffentlichung der vollständigen Daten beider Kunden durch die Fa. Debo Concept Group möglich geworden.
Die reine Vermutung der Kunden, dass evtl. eine Insolvenz bevorstehen könnte, sowie der reine Betrugsverdacht stellen noch keinen Straftatbestand dar sondern sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.
Erst, wenn einer der Kunden konkret äußern würde, dass es sich bei der Fa. Debo Concept Group um eine Betrugsfirma handelt oder eine Vermutung seinerseits als Tatsache darstellen würde, ließe sich dies wirklich als strafrechtlich relevant bewerten.
Für reine Vermutungen benötigt man übrigens auch keine Beweise, für Behauptungen jedoch schon.
Anders sieht es dagegen bei der unstrittigen Verletzung der eigenen Datenschutzbestimmungen seitens der Fa. Debo Concept Group aus, da diese zweifellos stattgefunden hat und offenbar trotz mehrfacher hier bereits diesbezüglich geäußerter Bedenken und Hinweise sogar noch immer fortgesetzt wird.
Warum Sie, Herr Stietz, sich als offenbar zufriedener Kunde direkt als Zeuge anbieten, entzieht sich ebenso meiner Kenntnis wie Ihr Rechtsverständnis, welches Sie die hier geäußerten Meinungen und Vermutungen der unzufriedenen Kunden als Straftat bewerten lässt.
Was wollen Sie denn überhaupt bezeugen, und was motiviert Sie dazu, sich derartig für eine Fa. einzusetzen, bei der Sie lediglich einmal eine Bestellung getätigt haben, welche offenbar zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde?
Bezüglich Ihrer Motivaton habe ich da ja so eine Vermutung, die ich hier jedoch nicht konkret äußern werde, da ich mit dieser Vermutung wohl eh kaum alleine sein dürfte.
Die Fa. wird ja angeschrieben und zur Stellungnahme gebeten.
Wenn sie das dann trotzdem nicht tut, wie das in vielen Fällen vorkam und es dann weitere Kommentare gibt ist es nicht in Ordnung die ReclaBox Nutzer zu diffamieren.
Für unzufriedene Kunden gibt es keine andere Möglichkeit sich zu äussern, auf Firmenseite gibt es keine Plattform.
Die Kundenbewertung die bis diese Woche seit dem 22.12.2011 stockte ist ja nicht zugänglich für Beschwerden.
Keine der hier geführten Reklamationen ist mir böshaltig aufgefallen, es waren zumeist verängstigte Kunden die um Ihre Vorauszahlungen gebangt haben.
Verstehe nicht wie positiv Nutzer auf die ReclaBox kommen und dann in elogischen Texten Leute angreifen zumal sie doch gar kein Wissen über die Sachverhalte haben können. oder doch?
Naja, ich würde empfehlen die Kritik ernst- und anzunehmen die kritisierten Punkte zu verbessern und dann wird´s auch keine mehr geben!
Nehmen Sie die Kritik als Ansporn zur Verbesserung.
Übrigens, dass mir das Geld überwiesen entsprich nicht der Wahrheit.
Grüße
Sabine Kycialla
Ich kann mich natürlich irren, aber da sind schon gewisse Parallelen zu den von der Debo Concept Group auf deren Kommentar-Seite veröffentlichten Beiträgen zu erkennen.
Für mich als reinen Leser der Reclabox erscheinen die Reaktionen der Debo Concept Group übrigens weitaus "geschäftsschädigender" als die hier veröffentlichten Beschwerden.
Nach einer seitens eines Unternehmens akkurat gelösten Beschwerde hätte ich als potentieller Kunde sicherlich weitaus mehr Vertrauen in dieses Unternehmen als nach der Kenntnisnahme von Reaktionen, wie sie hier nun schon mehrfach erfolgt sind.
Die Art und Weise wie hier mit Kundenbeschwerden, ganz egal, ob diese nun berechtigt sind oder nicht, umgegangen wird, spottet wirklich jeder Beschreibung und wirft wahrlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.
Sie geben an Rechtsanwaltsgehilfin zu sein? Schreiben aber den Stil wie die Firma, ohne Absätze und machen in Ihren Kommentaren immer den gleichen Fehler?
Da wundern Sie sich noch? Beziehungsweise man kauft Ihnen überhaupt ab, Rechtsanwaltsgehilfin zu sein? Bei den meisten Rechtsanwältin wären Sie damit bestimmt nicht mehr angestellt?
Sorry, ich meinte bei den meisten Rechtsanwälten/ innen.
Erst als ich hier in diesem Forum öffentlich den Sachverhalt beschrieb und mit Klage drohte reagierte Debo Cocept Group.
Wünsche jedem künftigen Kunden vorher hier recherchiert zu haben.
Und wünsche pro i-Media, -ja was wohl?
Danke Reclaboxer.
Hiermit verlange ich die sofortige Löschung all meiner Daten bei dieser Firma.
". denn nachweislich haben wir mittlerweile einige tausende zufriedene Kunden die einen prozentualen Wert von 95,8% in unserem Unternehmen bilden. "
Dazu sollte man wissen, dass eBay nach dem alten Bewertungssystem Powerseller, die unter 98% fielen, als mindestens kritisch einestuft hat.
Ich tätige keinesfalls Käufe bei Unternehmen, bei denen ich eine Wahrscheinlichkeit von 4,2% habe, einen stressreichen weiteren Ablauf zu erleben.