Durch PEUGEOT Deutschland gelöste Beschwerde. | 2154 Views | 05.03.2012 | 20:54 Uhr
geschrieben von Tanja Siepmann

PEUGEOT Deutschland GmbH (Essen)

Peugeot, Neuwagen nach 2 Jahren ZKD defekt

Wir haben am 01.09.2009 einen Peugeot 207 im Autohaus Auto Parc France in Essen, Rellinghauserstr. 330, gekauft.

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Am 30.08.2011 war der Wagen zur ersten Inspektion. Hier wurde festgestellt, dass der Wagen Öl verliert. Warum konnte nicht genau gesagt werden. Man hat die Schrauben der Ölwanne angezogen und wir sollten den Wagen zwei Wochen beobachten. In dieser zeit tat sich augenmerklich nichts.

Nach einigen Monaten ist uns dann aufgefallen, dass der Wagen wieder mehr Öl verliert. Habe den Wagen heute in die Werkstatt gegeben. Jetzt ist plötzlich die Zylinderkopfdichtung bei einem nur zwei Jahre alten Wagen defekt. Und der Wagen habe ja keine Garantie mehr und auch seinerzeit zur Inspektion nicht, da der Wagen eine Tageszulassung für den 30.07.2009 hatte. Auf den Garantieverlust dieser Zeit wurden wir beim Kauf nicht aufmerksam gemacht. Auch bei der Inspektion wurde nicht erwähnt, dass der Wagen keine Garantie mehr habe.

Nun möchte Peugeot von uns 616,00 € und das per Vorkasse. Dass ein Kulanzantrag gestellt werden muss, habe ich dann mühselig herausbekommen, indem ich Peugeot Deutschland kontaktierte. Der Auto-Händler hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht. Ich soll trotzdem in Vorkasse treten, ansonsten wird der Wagen nicht repariert.

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Meine Forderung an PEUGEOT Deutschland GmbH: 100% Kulanz, da die Inspektion nicht ordnungsgemäß war und wichtige Informationen nicht erwähnt wurden


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


06.03.2012 | 04:16
von Dr. Stefan Feudel
Vorkasse für eine noch nicht erfolgte Reparatur, wo gibt es denn so etwas? Die Franzosen scheinen tatsächlich sehr ölig zu sein:
www.qype.com/place/529651-Auto-Parc-France-GmbH-Duisburg

06.03.2012 | 12:02
von Karl Napp
Eine defekte Z-Kopfdichtung ist ein zweischneidiges Schwert, da in diesen Fällen gern von einem Fehler des Anwenders (Fahrers) ausgegangen wird (heißgefahren, kühlwasser nicht geprüft, hohe Drehzahlen bei kaltem Motor.).

Vielleicht läßt sich über die Kfz-Schiedsstelle eine Lösung finden:

www.kfz-schiedsstellen.de/

Viel Erfolg

14.03.2012 | 12:14
von Tanja Siepmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Allerdings nicht zufriedenstellend. Hätte ich mich nicht selbst darum gekümmert und bei Peugeot Deutschland angerufen, hätte ich vom Händler nicht erfahren, dass ich Recht auf einen Kulanzantrag habe und dass bei einem Fahrzeug das Scheckheft gepflegt und alle Wartungen bei diesem Händler durchgeführt wurden, ich eine erweiterte Garantie erhalte und somit nur 30 % von dem Schaden zahlen muss. Das habe ich selbst in Erfahrung gebracht und siehe da, der Betrag ist jetzt auf 450,00 geschrumpft. Zwar immer noch sehr viel Geld für uns, aber immerhin. Nur wäre vom Händler selbst da nichts gekommen. Und das nenne ich nicht zufriedenstellend. Auch nachdem ich den Wagen jetzt reparieren ließ und darauf aufmerksam machte, dass jetzt auch beide Rückleuchten nicht mehr funktionieren, erhielt ich den Wagen gestern mit immer noch defekten Rückleuchten zurück. Habe dies natürlich sofort reklamiert und der Schaden wurde behoben, aber das alles spricht für keinen guten Service.


14.06.2016 | 01:05
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Einwand "Euer Ehren" -- es liegt und lag wohl kaum an der Firma PEUGEOT, wenn Ihre Rückleuchten nicht mehr funktionierten, und diese dann von "der Werkstatt Ihres Vertrauens" nicht unmittelbar repariert wurden.

Ich schätze nicht sonderlich oberflächliches Pauschalieren von Beschwerdeführern, die anscheinend selbst nicht in der Lage sind zu erkennen:
Vielleicht sollte / müsste ich eventuell 'nur' die Werkstatt wechseln! ! !



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