2620 Views | 09.03.2012 | 20:26 Uhr
geschrieben von Detlef Brumbi

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom vs. Schlichtungsstelle Energie

Auf meinen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie bekam ich nun folgende Antwort:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrter Herr xxx,
bezugnehmend auf Ihren Antrag zum obigen Aktenzeichen, in dem Sie einen Bonus von FlexStrom AG begehren, können wir Ihnen mitteilen, dass wir – da uns die Ihrem Vertrag zugrundeliegenden AGB nicht bekannt sind – davon ausgehen, gleichgeartete Fälle anderer Beschwerdeführer gegen die FlexStrom AG bereits entschieden und der FlexStrom AG empfohlen haben, den Bonus zu gewähren. Diese Empfehlung kann auch im Internet auf unserer Website www.schlichtungsstelle-energie.de unter „Schlichtungsempfehlungen“ abgerufen werden.
Bedauerlicherweise akzeptiert die FlexStrom AG diese Empfehlungen nicht. Sie sind daher nicht verbindlich. Dadurch ist es uns nicht mehr möglich, in diesen und gleichgelagerten Fällen eine außergerichtliche und einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Wir beenden daher das Schlichtungsverfahren ohne förmliche Eröffnung und Ausarbeitung einer weiteren, inhaltsgleichen Empfehlung.
Wir stellen anheim, in einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der FlexStrom AG unsere ausgesprochene und beigefügte Schlichtungsempfehlung als Argumentationshilfe zu verwenden und gegebenenfalls Ihrem Rechtsbeistand zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Schlichtungsstelle Energie
--------------------------------------------

Anscheinend ist die Schlichtungsstelle nicht mit genügenden rechtlichen Grundlagen ausgestattet, um wirklich den Verbrauchern helfen zu können, so dass man deren Rechtfertigung auch anzweifeln kann.

Jedenfalls habe ich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über das Vorgehen von Flexstrom und die mangelhaften Wirkungsmöglichkeiten der Schlichtungsstelle informiert:

https://www.bmelv.de/DE/Servicemenue/Kontakt/kontakt_node.html

Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Flexstromkunden dort Ihren Unmut über die Schlichtungsstelle Kund tun.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Akzeptieren der Schlichtungsempfehlung


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


10.03.2012 | 08:54
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Hier existieren schon diverse Kommentare zu diesem Thema.

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-4332921/

Auszug:

"Wenn die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, teilt sie dies dem Anbieter mit. Für das Verfahren berechnet sie dem Versorger pauschal 416,50 Euro. Der Kunde zahlt nichts. Um diesen Kosten zuvorzukommen, verklagt Flexstrom nach eigenen Angaben nun mehr als 100 ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben. Diese Klagen haben zwei Ziele: Erstens sollen Gerichte den ehemaligen Kunden bescheinigen, dass sie keinen Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Zweitens vermeidet Flexstrom so die Kosten der Schlichtung. Sobald Flexstrom Klage gegen einen Kunden einreicht, der sich zuvor an die Schlichtungsstelle gewandt hatte, stellt die Schlichtungsstelle ihre Arbeit ein. So sieht es die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle vor. Kosten entstehen für Flexstrom dann nicht. "

10.03.2012 | 10:30
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336662

Es geht ja hier um die 416,50 Euro, nicht um die Folgekosten wegen der Klage. Das ist ja nicht mehr Thema der Information unter www.test.de.Kosten entstehen Flexstrom ja dann auch nur, wenn die Klage abgewiesen wird, was zu hoffen wäre.

Das Problem von Flextrom ist doch klar. Da wollen Kunden 100. - Euro haben und Flexstrom entstehen Kosten von 416,50 bei Einschaltung der Schlichtungsstelle.

10.03.2012 | 14:16
von Pia | Regelverstoß melden
Die Kosten einer Klage stehen doch auch in dem Artikel der Stiftung Warentest: "Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro. "

Für Flexstrom heißt es also entweder 416,50 € für Schlichtungsstelle oder bei verlorener Klage ca. 255 € + Bonus (in der Summe wahrscheinlich weniger als 416,50 €).

Ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

10.03.2012 | 14:28
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Pia:

Genau so ist es. An Stelle von Flexstrom würde ich genau so handeln. Ist eine rein käufmännische Betrachtung.

Trotzdem offensichtlich ein Schrottladen!

16.03.2012 | 19:29
von Karl | Regelverstoß melden
Bericht einschließlich Video der WDR-Sendung "Servicezeit" vom 08.03.12: www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw10/0308/02_flexstrom.jsp

22.03.2012 | 08:22
von ReclaBoxler-3512951 | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle erweist sich in diesem Fall leider als "zahnloser Tiger". Sollten andere Stromanbieter dem Beispiel von Flexstrom folgen und die Schlichtungsempfehlungen nicht akzeptieren, kann man sich den Wert dieser Schlichtungsempfehlungen leicht an fünf Fingern ausrechnen.

26.03.2012 | 09:01
von E. | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "

09.04.2012 | 21:48
von ReclaBoxler-9425558 | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587



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