Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 1418 Views | 26.07.2012 | 15:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1965502

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Gepäckschaden duch Nässe

Bestell-/Kundennummer: LISHG11569

Am 15.04 bin ich geschäftlich von Stuttgart via Palma nach Lissabon geflogen und musste mit erschrecken feststellen, dass mein Koffer am Lissaboner Flughafen völlig durchnässt angekommen ist.

SCHLAGWORTE

Ich habe den Koffer vor Ort geöffnet und alle Hemden + Unterwäsche waren völlig durchnässt + Schmutzränder auf den Hemden vorhanden. Ich wurde am Flughafen Lissabon 2 Stunden von einem Schalter zum nächsten geschickt, um überhaupt einen Ansprechpartner zu finden, der sich verantwortlich gefühlt hat. Hier wurde mir gesagt, dass kein Schaden am Koffer entstanden ist, da keine äußerliche Beschädigung vorhanden sei. Ich musste den Mitarbeiter mit Nachdruck aufforder überhaupt einen Schadensbericht anzufertigen (LISHG11569).

Ich gehe davon aus, dass der Koffer in Palma über längere Zeit auf dem Rollfeld stand, hier hat es in Strömen geregnet, der Koffer einer Kollegin war auch nass.

Die wichtigste Kleidung habe ich reinigen lassen, hier sind mir Kosten in höhe von 20 Euro entstanden, ich erwarte, dass Sie mir diese Kosten ersetzen. Des Weiteren erwarte ich eine Kompensation für den miserablen Service am Flughafen Lissabon und den verlorenen zwei Stunden. Mein Koffer hat außerdem stellenweise sichtbare Schäden (wellige Flächen) durch die Nässe.

Auf mehrere Anrufe und Emails von meiner Seite hat Airberlin bis dato nicht reagiert.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Erstattung der Kosten in Höhe von 20 Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


26.07.2012 | 17:15
von ReclaBoxler-1568291 | Regelverstoß melden
Langsam spricht es sich herum: Herr Mehdorn "saniert".

27.07.2012 | 09:39
von ReclaBoxler-6119125 | Regelverstoß melden
Aus meiner Sicht hat der Kunde ein Vertrag mit der Fluggesellschaft, wenn diese die Gepäckabwicklung von einem Sub-Kontraktor durchführen lässt, kann das nicht das Problem des Kunden sein. Hier muss AirBerlin intern klären, wer für die Kosten aufkommt, mir als Kunde ist das erstmal egal.

27.07.2012 | 10:47
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Hinsichtlich der "Zuständigkeiten", also der Tatsache, welches Unternehmen nun die Reklamation "unter den Tisch fallen lässt", hat ReclaBoxler-6119125 völlig recht.

15.08.2012 | 10:21
von ReclaBoxler-1965502 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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