2476 Views | 30.07.2012 | 13:16 Uhr
geschrieben von Werner Ernst

Generali Versicherung AG (Hamburg)

Nur die Meinung des Regulierers zählt

Nach einem Schaden kam der Regulierer im Auftrag der Generali-Schaden Gesellschaft, um den Schaden aufzunehmen.

Der Regulierer konnte den Schaden nicht selbst beziffern und ließ sich ein Angebot einer mit der Versichung zusammen arbeitenden Sanierungsfirma geben. Auf Basis des fehlerhaften Angebotes wurde der Schaden abgerechnet. Nicht unbedingt zum Wohle des VN.

Nun kam eine neuer Schaden hinzu, hier zählt selbstverständlich auch nur die Meinung des Regulieres und somit wird nur ein minimalbeitrag bezahlt.

Die Schreiben des Regulieres werden mir (dem VN) in fast allen Fällen verweigert. Ich vermute die Versicherung und der Regulierer haben etwas zu verbergen, vielleicht dass nicht alles sorgfältig Abgearbeit wurde.

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Meine Forderung an Generali Versicherung AG: Begleichung des Schadens und wenn es aus Kulanz ist.


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Kommentare und Trackbacks (5)


06.08.2012 | 15:11
von Werner Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für Ihre Meinung.

Hoffe Ihnen passiert mal ähnliches und Sie schauen dann genau so Dumm aus der Wäsche, wie Ich.

Natürlich haben Regulierer und Versicherung etwas zu verbergen, sonst würden sie nämlich sagen:
Hier können Sie lesen, ist alles mit rechten Dingen zugegangen.

Aber ist eh egal:
§ 1 der Versicherungen lautet doch sowieso:
Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz, die Prämien sind dennoch pünktlich am besten per Lastschrift zu überweisen.

In diesem Sinn, frohes Schaffen und gscheid daher Reden.


22.08.2012 | 08:43
von Christian Mayer | Regelverstoß melden
Es stellt sich die Frage, wer das Angebot als fehlerhaft eingestuft hat, der VN oder eine unabhängige Fachfirma? Grundsätzlich gibt es bei Versicherungen immer das gleiche Problem: Die Entschädigung die der Kunde erwartet, und die Entschädigung die dem Kunden rechtlich auch zusteht. Die Regulierer müssen sich natürlich auf Sanierungsfirmen stützen, denn ich bezweifle, dass es viele Menschen gibt, die z. b. bei einem Brandschaden in Personalunion die Tätigkeit des Maurers, Sanitärinst., Elektrikers, Dachdeckers oder wem auch immer exakt einschätzen können.

Und die grundsätzliche Aussage, Versicherungen kassieren nur, zahlen aber nicht, ist so pauschal natürlich auch schlecht zu bewerten. Warum wird nicht gezahlt? Differenz Neuwert/Zeitwert? Liebhaberwerte? Wunschentschädigung weil heute Mittwoch ist? Würden die Gesellschaften für jeden Schaden, auch über Kulanz, aufkommen, könnten wir die daraus notwendigen Prämien nicht mehr bezahlen. Versicherungen sind grundsätzlich dafür da, Menschen vor finanziellen Katastrophen zu schützen, nicht aber um in regelmäßigen Abständen Geld für Neuanschaffungen oder Modernisierungen abzuschöpfen.

Zum Minimalbetrag: Lässt sich der Schaden mit dem Minimalbetrag fachmännisch komplett beheben? Versicherungen sind dazu verpflichtet die Schadenzahlungen gering zu halten. Nur so kann die Summe der Prämien auch für die entstandenen Schäden ausreichen. So kann auch keine Entschädigung über den Wiederbeschaffungswert hinaus geleistet werden, nur weil einem persönlich viel an der Sache gelegen hat.

Kulanz ist auch immer eine Frage der Höhe. Fordere ich eine "Kulanzzahlung" für einen Letungswasserschaden, nur weil ich keine Leitungswasser- sondern nur eine Feuerversicherung habe? Will ich deswegen für meine 200,- Prämie, die ich seit 10 Jahren zahle eine Kulanz über 5.000,00 Euro? Ich denke man sollte sich immer auch über die Verhältnismäßigkeit Gedanken machen.

Und wenn Sie sich sicher sind, dass die Gesellschaft etwas zu verbergen hat, warum wenden Sie sich dann nicht an das Aufsichtsamt?

09.02.2015 | 07:48
von Michael Michael | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr WErner Ernst,

wir hatten am 30.3.2013 ein Brandschaden in unserem Gebäude.
Wir sind leider bei Generali (Hausrat + Gebäude) versichert.
Bei dieser Versicherung ist aller größte Vorsicht geboten, alle mündlich getätigten Aussagen u. Zusicherungen (z. B. vom Schadensregulierer oder einem Sachbearbeiter von Generali) werden nach Einforderung sofort geleugnet (Schriftliche Aussagen gibt es fast keine).
Beispiele:
- Telefonische Aussage: Sie müssen sich für ihren Gebäudeschaden einen Sachverständigen suchen, wir bezahlen den dann, der Sachverständige fragt: bezahlt mich Generali? -> Telefonische Antwort von Generali: Nein
- Telefonische Aussage des Regulierers: Wir Ersetzen ihnen Lagerkosten in Höhe von 130 Euro pro Monat für das Abstellen von Möbel damit das Haus saniert werden kann -> Antwort als ich Geld wollte: Wir bezahlen nichts
- Telefonische Aussage: Ja wir bezahlen Hotelkosten bis zu 100 Tage (stwht auch im Vertrag) -> Wird nicht bezahlt
Eine schlechter organisierte Versicherung habe ich im Leben nicht gesehen.
Sollte jemand bei Generali versichert sein, so schnell wie möglich alles kündigen.
Die Generali Versicerung kann mich mal.

10.02.2015 | 06:57
von Michael Michael | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe eine Brandschaden und bekomme die Hotelkosten bzw. Mietkosten nicht ersetzt, ich muss mich deshalb in dem mit Brandruss verseuchtem Haus aufhalten.
Es wird sogar behauptet das ich nur den Zeitwert des Hausrates ersetzt bekomme, obwohl im Versicherungsschein steht "ersetzt zum Neuwert".
Es wird behauptet das Sammlerstücke (Aussage eines Sachverständigen) nichts Wert sind.
Gezahlt wurde bis dato nur der Vorschuß zum Hausrat, das wars.
Was für eine tolle Versicherung die Generali doch ist.

10.02.2015 | 06:58
von Michael Michael | Regelverstoß melden
Das Aufsichtsamt wird empfehlen einen Anwalt zu nehmen.
Und wer bezahlt den?



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