Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 2810 Views | 06.08.2012 | 09:20 Uhr
geschrieben von Heidi Reuss

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (ERfurt)

Unverständlicher Umgang mit Reklamationen während der Garantiezei

Bestell-/Kundennummer: 3102359 / 01XE323599

Wir haben uns nachdem uns unser AEG-Geschirrspüler nach fast 10 Jahren guter Arbeit verließ dank sehr guter Bewertungen im Internet für die kostenintensive SMI68M35EU von Bosch entschieden.

SCHLAGWORTE

Nach nur 11 Monaten zeigte das Display den Fehler E 25 - auf Nachfrage beim Kundendienst erhielten wir die Antwort, dass man diesen Fehler selbst beheben kann und wahrscheinlich die Laugenpumpe verstopft ist. Unter Anleitung der Servicemitarbeiterin nahmen wir das Gerät "auseinander", reinigten es, setzten es wieder zusammen. - Trotzdem zeigte das Gerät weiterhin den Fehler E 25 an. Ein Servicetechniker kam 2 Tage später und fand das Korpus Delikti - die Schale eines halben Wurstrades ist durch das Auffangsieb gerutscht und hat sich im Abfluß verdreht. Wir bekamen daraufhin eine Rechnung in Höhe von 115,00 Euro. Angeblich fällt diese Arbeit nicht in die Reklamtion da eigenes Verschulden? Wir, 3 Frauen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Umgang mit Geschirrspülern und keinerlei diesbezüglicher Reklamationen bei anderen Geräten, konnten diese Aussage nicht fassen

Unser Arbeitsablauf ist täglich gleich. Das Frühstücksgeschirr (nur dieses wird gewaschen) - wird abgeräumt. Bevor das Geschirr in den Geschirrspüler gestellt wird, werden die Reste grob mit einem Lappen auf einen gesonderten Teller abgewischt.

Alle anderen Geschirrspüler zeigten keinerlei Probleme mit dieser "Technik". Sicher ist, dass ab und an auch mal eine kleine (durchsichtige) Schale auf den Teller blieb. Diese haben die anderen Geräte problemlos "geschluckt".

Nachdem wir angaben, dass wir die Rechnung aus diesem Grund nicht begleichen werden, sagte der Techniker, dass das Auffangsieb nicht eingesetzt war und die Schale deshalb durchgerutscht sei. dies hatte er aber weder auf dem Fehlerbericht stehen, auch wußte er nicht, dass wir das Sieb nach Anweisung eingesetzt hatten (abgesehen davon, das diese Siebe überall fast gleich ist).

Unsere Gründe wurden nicht akzeptiert - wir erhielten eine Mahnung. Ich rief den Bosch-Kundendienst an und schilderte den Fall. Ich sollte alles schriftlich einreichen, bis zur Klärung sollte ein "Stopp" eingelegt werden. Trotzdem erhielten wir eine 2. Mahnung - nach erneutem Anruf erfuhr ich, dass vergessen wurde den Vorgang zu stoppen.

Und übrigens:

Noch während des 1. Garantiejahres streikte das Gerät erneut - Fehler E 07. Fast 2 Wochen mußten wir das Geschirr per Hand waschen (täglich ca. 10 Frühstücksgedecke mit Zubehör)

Wir sind gespannt wie es weitergeht!

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Kulanz / Keine Rechnungsstellung während der Garantiezeit!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.08.2012 | 15:15
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Reuss,

vielen Dank, dass Sie uns Ihre Erfahrungen mit Ihrem Geschirrspüler und unserem Werkskundendienst mitgeteilt haben.

Wir freuen uns, im persönlichen Gespräch eine abschließend einvernehmliche Lösung gefunden zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bosch Werkskundendienst

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.08.2012 | 12:31
von ReclaBoxler-5715461 | Regelverstoß melden
Also nur so zum verstehen. 3 Frauen (nichts gegen Frauen!) mit jahrzehntelanger Erfahrung Waschen nur ihr Frühstücksgeschirr das täglich aus 10 Gedecken mit Zubehör besteht. Gibt es da nur Frühstück?
Achso,3x am Tag Frühstücken mit 3 Personen sind 9 Gedecke, somit ca. 10 Gedecke. Schon klar.
Warum soll das ein Garantiefall sein, es lag doch kein Technischer oder Elektronischer Defekt vor! Nach jahrzehnten Erfahrung mit Spülmaschinen sollten man selbst auf die Idee kommen Siebe einzusetzen und sie sauber zu halten. Wenn meinn Auto stehen bleibt weil der Tank leer ist, ist das auch kein Reklamationsgrund!
Mancher Leute sorgen möcht ich haben!

06.08.2012 | 13:50
von Calimero | Regelverstoß melden
Also erst einmal wäre zu prüfen wie denn die Garantiebedingungen aussehen, sofern Sie überhaupt eine Garantie abgeschlossen haben. Ansonsten greift hier nur die gesetzliche Gewährleistung und die greift in Ihrem Fall natürlich nicht.

In Garantiebedingungen die man extra abschließt ist eine Kostenübernahme bei Schäden die durch die Benutzer verursacht wurden in den meisten Fällen komplett ausgeschloßen.
Der Hersteller kann ja auch nichts dafür, wenn der Benutzer einer Waschmaschine BH Bügel mit wäscht und dadurch die Maschine kaputt geht.

06.08.2012 | 15:17
von ReclaBoxler-8842128 | Regelverstoß melden
Also wenn Sie ja schon soooo viel Erfahrung mit Geschirrspülern haben, verstehe ich nicht, das sie von einem guten, zuverlässigen AEG Geschirrspüler eine Kategorie nach unten wechseln. Wenn Sie schon Geld in ein kostenintensiveres Gerät investieren, weshalb dann nicht in eine Miele Maschine? Dort haben Sie auch einen zuverlässigen und kompetenten Kundenservice! Aber Bosch ist ja nun ein Rückschritt zur AEG Maschine, und gegen Miele sowieso.

10.08.2012 | 16:06
von Heidi Reuss gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schnelle Reaktion, unkomplizierter Umgang,
kompetente Lösung - wir sind zufrieden!




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