Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg)
Trotz Nahtlosigkeitsregelung Aufhebungsbescheid?
Bestell-/Kundennummer: 333D264234
Bei der o. g. Kunden Nr. wurde trotz Nahtlosigkeitsregelung das ALGI eingestellt.
Diese Regelung gilt auch für den Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid der Rentenversicherung, da ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.
Sh. DA der Bundesarbeitsagentur bzw. §125, jetzt 145 SGB und entsprechender Urteile des Bundessozialgerichtes. Im Internet für jeden Laien abrufbar.
Uns wurde aber erzählt, dass keine bestehende AU mehr anerkannt, wird obwohl nur ein vorläufiger nicht klagefähiger Bescheid der RV vorliegt, gegen den Widerspruch ergangen ist. E-Mails werden seit Monaten trotz Lesebestätigung von keinem Sachbearbeiter beantwortet. Das ist kontraproduktiv, unerhört und gegen die eigenen Dienstvorschriften.
Ein Aufhebungsbescheid erfolgte umgehend noch deutlich vor der Reha!
Die Ärztin/Anästhesistin der BA betreibt Wahrsagerei und ist nicht vom Fach, denn es gibt keine Wunderheilung bei mehreren Krankheiten, die lt. ihrem eigenen Gutachten eine volle bzw. teilweise EM-Rente bedingen, d. h. Erwerbsunfähigkeit für mehr als sechs Monate.
Sie hat alle vorhandenen Gutachten bestätigt und ein paar Wochen später nach vorläufiger Ablehnung der EM-Rente einfach überworfen, trotz irreparabler Gesundheitsschäden. Wo soll man z. B. Knochenmasse hernehmen? Wahrsagerei oder Wunderheilung? Die eigene Dienstanweisung sieht ein anderes Vorgehen vor.
Wir standen ohne Krankenversicherung und ohne Geld da weil niemand mehr zuständig war. Das Jobcenter beruft sich auf die BA, das Sozialamt auf das Jobcenter. Und nun?
Nie arbeitslos gewesen, jahrzehntelang brav und treu eingezahlt und unschuldig auf Dauer erkrankt und mittellos in Deutschland. Super. Nur weil Mitarbeiter und auch die Ärztin ihre eigenen Dienstanweisungen und Gesetze nicht kennen. Und nun?
Ein Skandal für jeden arbeitenden Bürger, der deren Brötchen treu und brav bezahlt, aber schlecht bzw. gar nicht bedient wird. Ist das Dienst am Bürger/Kunden?
Auf eine Beschwerde bei der BA hat niemand reagiert.
Mit einer Beschwerde hier kommen Sie keinen mm weiter.
Hier hilft nur eine Klage vor dem Sozialgericht, ggfs. einen Eilantrag stellen.
Ohne Einkommen haben sie auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Nehmen Sie schnellstmöglich entsprechende Hilfe (n) in Anspruch.
Drücke Ihnen die Dauemn, dass Sie einen Anwalt finden, der seinen Beruf noch als BERUFUNG versteht.
www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18243
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/toedliche-messerattacke-in-neuss-entwarnung-9001132.php