2551 Views | 21.09.2012 | 20:31 Uhr
geschrieben von Susi Müller

Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg)

Trotz Nahtlosigkeitsregelung Aufhebungsbescheid?

Bestell-/Kundennummer: 333D264234

Bei der o. g. Kunden Nr. wurde trotz Nahtlosigkeitsregelung das ALGI eingestellt.

SCHLAGWORTE

Diese Regelung gilt auch für den Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid der Rentenversicherung, da ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.

Sh. DA der Bundesarbeitsagentur bzw. §125, jetzt 145 SGB und entsprechender Urteile des Bundessozialgerichtes. Im Internet für jeden Laien abrufbar.

Uns wurde aber erzählt, dass keine bestehende AU mehr anerkannt, wird obwohl nur ein vorläufiger nicht klagefähiger Bescheid der RV vorliegt, gegen den Widerspruch ergangen ist. E-Mails werden seit Monaten trotz Lesebestätigung von keinem Sachbearbeiter beantwortet. Das ist kontraproduktiv, unerhört und gegen die eigenen Dienstvorschriften.

Ein Aufhebungsbescheid erfolgte umgehend noch deutlich vor der Reha!

Die Ärztin/Anästhesistin der BA betreibt Wahrsagerei und ist nicht vom Fach, denn es gibt keine Wunderheilung bei mehreren Krankheiten, die lt. ihrem eigenen Gutachten eine volle bzw. teilweise EM-Rente bedingen, d. h. Erwerbsunfähigkeit für mehr als sechs Monate.

Sie hat alle vorhandenen Gutachten bestätigt und ein paar Wochen später nach vorläufiger Ablehnung der EM-Rente einfach überworfen, trotz irreparabler Gesundheitsschäden. Wo soll man z. B. Knochenmasse hernehmen? Wahrsagerei oder Wunderheilung? Die eigene Dienstanweisung sieht ein anderes Vorgehen vor.

Wir standen ohne Krankenversicherung und ohne Geld da weil niemand mehr zuständig war. Das Jobcenter beruft sich auf die BA, das Sozialamt auf das Jobcenter. Und nun?

Nie arbeitslos gewesen, jahrzehntelang brav und treu eingezahlt und unschuldig auf Dauer erkrankt und mittellos in Deutschland. Super. Nur weil Mitarbeiter und auch die Ärztin ihre eigenen Dienstanweisungen und Gesetze nicht kennen. Und nun?

Ein Skandal für jeden arbeitenden Bürger, der deren Brötchen treu und brav bezahlt, aber schlecht bzw. gar nicht bedient wird. Ist das Dienst am Bürger/Kunden?

Auf eine Beschwerde bei der BA hat niemand reagiert.

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Kommentare und Trackbacks (9)


21.09.2012 | 23:32
von ReclaBoxler-3812522 | Regelverstoß melden
Mitarbeiter der BA werden daran gemessen, wieviele Leistungsanträge sie ablehnen (zu Recht oder zu Unrecht).

Mit einer Beschwerde hier kommen Sie keinen mm weiter.

Hier hilft nur eine Klage vor dem Sozialgericht, ggfs. einen Eilantrag stellen.

Ohne Einkommen haben sie auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Nehmen Sie schnellstmöglich entsprechende Hilfe (n) in Anspruch.

Drücke Ihnen die Dauemn, dass Sie einen Anwalt finden, der seinen Beruf noch als BERUFUNG versteht.

22.09.2012 | 10:39
von Und noch einmal | Regelverstoß melden
Hallo Susi, sofort ab zu einem Anwalt für Sozialrecht, aber dalli!

28.09.2012 | 19:49
von Andre Kirsch | Regelverstoß melden
Auch der Totschlag von Neuss wird bei den Provokateuren der Agentur nichts ändern

28.09.2012 | 22:23
von Arbeits Agentur | Regelverstoß melden
Wir schützen Ihre Daten:

www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18243

28.09.2012 | 22:39
von Angela M. | Regelverstoß melden
Schöner Beitrag eines Opfers der Agenturmitarbeiter:

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/toedliche-messerattacke-in-neuss-entwarnung-9001132.php

28.09.2012 | 23:06
von Susi Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider will die BA nicht die Nahtlosigkeitsregelung anerkennen und damit, daß ein Widerspruch gegen einen vorläufigen Bescheid der RRST aufschiebende Wirkung hat. Lt. Gesetz müssten die den endgültigen klagefähigen Bescheid abwarten. Den gibt es aber nicht. Ich beschwere mich beim Bürgermeister und reiche Klage ein. Es hilft nix. Das Jobcenter das dann doch nach hartnäckiger Antragsstellung eingesprungen ist, fordert jetzt schon von der BA Erstattung! Ein Käfig voller sturer Narren. Aber so wird man ums ALG betrogen. Die warten noch nicht einmal die REHA ab.


07.10.2012 | 11:48
von Susi Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War beim Anwalt und auch der bekommt keine Antwort von der BA und wartet und wartet auf Antwort auf den Widerspruch. Ein Skandal.


21.10.2012 | 21:01
von Susi Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wird jetzt Klage erhoben, denn der Ablehnungsbescheid enthält noch nicht einmal eine nach dem Gesetz erforderliche Begründung. Ein Skandal.


10.03.2013 | 15:58
von Andre Kirsch | Regelverstoß melden
Begründungen sind bei der Arbeitsagentur gar nicht erforderlich, weil unbegründete Bescheide von den Gerichten ungeprüft durchgewinkt werden, s. u.
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