eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Zu hohe Abschläge bei Eprimo
Ich wollte von meinem Gas Grundversorger (Enercity Hannover) zu Eprimo wechseln. Bisher bezahlte ich einen Abschlag von 45€ pro Monat bei einer 49qm 2-Zimmer Wohnung. Relativ normale Höhe für eine Grundversorgung. Durch den Wechsel hab ich mir aber noch günstigere Konditionen versprochen, da durch div. Vergleichsportale (Check24, Verivox) ein günstigerer Jahrespreis errechnet wurde. Ich habe mit ca. 40€ gerechnet.
Aber bei der Vertragsbestätigung durch Eprimo bekam ich einen Schreck! Der Abschlag sollte bei 172€! Euro monatlich liegen und ein Verbrauch von 15000kW\h zu Grunde liegen. Ich bin erstmals von einem Bearbeitungsfehler ausgegangen, weil ich bei der Anmeldung einen Verbrauch von 7000kw\h angegeben hatte. Ein Rückruf von Eprimo erfolgte am nächsten Tag mit der Aussage, dass es kein Fehler sei! Mein Grundversorger hätte einen Verbrauch von 15000kW\h weitergegeben. Nichtsdestotrotz wären bei so einem hohen Verbrauch trotzdem keine 172€ monatlich angefallen.
Ich habe den Vertrag natürlich sofort widerrufen, als mir am Telefon mitgeteilt wurde, dass an dem Abschlag erst mal nicht zu rütteln sei, da ich ja auch im Winter einsteigen würde. Als ich meinen Grundversorger Enercity auf die Unverschämtheit ansprach, so einen hohen und zudem unrealistischen Verbrauch weiterzugeben, mailte Enercity zurück, dass dies so nicht stimmte. Sie hätten lediglich einen Verbrauch in Höhe von 3920 kW\H weitergegeben!
Also, einer von beiden Anbietern lügt hier schon mal! Ich nehme mal an, dass Enercity kein Interesse daran hat, da ich ja sowieso schon gekündigt hatte. Auf eine Stellungnahme von Eprimo warte ich bis heute. Und werte diese Vorgehensweise als versuchten Betrug!
Zitat: ". .. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.
Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. "
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Wechsel des Energieversorgers"
Zitat: ". .. Dementsprechend enthalten die meisten Strom- und Gaslieferverträge eine Widerrufsbelehrung.
Sie können dann zumindest innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Ihre Vertragserklärung in Textform widerrufen. "
www.vz-nrw.de/UNIQ125701984911963/Wechsel-des-Energieversorgers
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was Energieversorger mitteilen müssen"
Zitat: " Vorauszahlungen und/oder Abschläge
Beide sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis zu berechnen - notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher.
Einen geringeren Verbrauch, den der Kunde nachvollziehbar begründet - zum Beispiel wenn sich der Haushalt verkleinert hat oder eine neue, effizientere Heizungsanlage eingebaut wurde - muss der Versorger angemessen berücksichtigen. "
www.vz-nrw.de/UNIQ125701984911963/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen-1