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656 Views | 19.11.2012 | 13:02 Uhr
geschrieben von Dieter G.
Bestell-/Kundennummer: 120040 Strom
Seit 1.4.2011 bin ich nicht mehr bei Envacom. Ich habe nach einem Jahr fristgerecht gekündigt. Die Abrechnung hatte sich damals bis in den August 2011 verzögert. Als der Neukundenbonus nicht an der Endabrechnung abgezogen wurde, beschwerte ich mich. Die Firma behauptete, ich hätte keinen Anspruch "wegen meinem Auszug im 13. Monat"!
Darauf ließ ich die Endrechnungssumme zurückbuchen und habe den Betrag abzüglich des Neukundenbonus an envacom bezahlt. Zusätzlich bekamen die einen bösen Begleitbrief.
Am 17.11.2012 erhielt ich von Gazprom eine Mahnung mit Inkassoandrohung über 75,-Euro. Das ist die Höhe des damaligen Neukundenbonus.
Meine Forderung an envacom Service GmbH:
Schriftliche Rücknahme der Mahnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Entweder Sie zahlen den offenen Betrag oder Sie warten bis das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird und widersprechen der Forderung. Im 2. Fall sollten Sie sich aber absolut sicher sein, dass Ihnen tatsächlich der Neukundenbonus zugestanden hat. Hier wäre ein Blick in die AGBs sinnvoll.
Gazprom hat bereits per Mail auf meine Mail und den zugleich verschickten Brief geantwortet und mitgeteilt, daß ich die Mahnung "kulanzhalber" als gegenstandslos betrachten kann. Ich denke wir lassen die Beschwerde noch etwas hier stehen, evtl. kommt ja noch eine Reaktion der Firma.