|
846 Views | 14.12.2012 | 22:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6348542
Bestell-/Kundennummer: 900001932711
Bei einer online Überweisung an Flexstrom machte ich einen Tippfehler und überwies statt 337,- Euro 3370,- Euro. Also genau 3000,- Euro zu viel.
Ich dachte mir am Anfang, halb so wild ich rufe die Hotline an und ich habe das Geld wieder. Tja, jetzt ist mein Geld weg.
Hotline sagt nur warten und warten. Es sind bereits fünf Wochen herum. Sie wissen auch nicht, wann ich es zurück bekomme.
Mit anderen Worten: Das Geld ist weg!
Meine Forderung an FlexStrom AG:
3000,-
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Vom Mahnbescheid habe ich gehört. Ich habe auch gehört, das Flexstrom kurz vor dr Pleite ist bzw.
es gibt Beweise, dass sie zahlungsunfähig sind. Sie stehen kurz vor der Insolvenz ist nur eine Frage
der Zeit bzw. Wochen. Bis ich das Geld mit meinem Anwalt über die Gerichte wieder habe ist mein,
Geld nicht mehr da. So habe ich es gemient mit "Geld ist weg".
Über 3000 € sind eine Menge Geld; da ist ein Anruf bei der Hotline ein bisschen wenig, zumal die überaus langen und zähen Bearbeitungsfristen von FS allgemein bekannt sind. Wenn es mein Geld gewesen wäre, hätte ich unverzüglich nach Feststellen der Fehlüberweisung FS schriftlich eine Frist zur Rücküberweisung von max. 10 Tagen gesetzt und gleichzeitig, für den Fall des erfolglosen Fristablaufs, den gerichtlichen Mahnbescheid angedroht. Das geht dann ratzfatz und problemlos online. Das Verfahren wäre inzwischen soweit fortgeschritten, dass Sie entweder Ihr Geld schon wieder hätten oder aber vollstrecken lassen könnten. Aber einfach dasitzen und auf den Weihnachtsmann warten geht gar nicht.
§ 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Gerichtlichen Mahnbescheid (Zinserhebung über den Zeitraum nicht vergessen) und gut.
Endlich!