Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 846 Views | 14.12.2012 | 22:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6348542

FlexStrom AG (Berlin)

Unterschlagung? / Geld weg!

Bestell-/Kundennummer: 900001932711

Bei einer online Überweisung an Flexstrom machte ich einen Tippfehler und überwies statt 337,- Euro 3370,- Euro. Also genau 3000,- Euro zu viel.

Ich dachte mir am Anfang, halb so wild ich rufe die Hotline an und ich habe das Geld wieder. Tja, jetzt ist mein Geld weg.

Hotline sagt nur warten und warten. Es sind bereits fünf Wochen herum. Sie wissen auch nicht, wann ich es zurück bekomme.

Mit anderen Worten: Das Geld ist weg!

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 3000,-


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Kommentare und Trackbacks (12)


14.12.2012 | 23:00
von Adam Riese | Regelverstoß melden
Tja, überweisen ist ja soo schwer, und rechnen noch viel mehr. 3.370 minus 337 ist nach Eva Zwerg nun halt nicht genau 3000 € mehr, sondern 3.033 €. Aber auf die 33 € kommts jetzt auch nicht mehr an. Übrigens, von einem Mahnbescheid haben Sie sicher auch noch nie gehört? Dann ist das Geld wohl wirklich weg. So ein Pech aber auch.

15.12.2012 | 08:19
von ReclaBoxler-9215608 | Regelverstoß melden
Auf die 33,- Euro kommts mir nicht an aber Ihre Rechnung ist somit richtig und meine nicht.
Vom Mahnbescheid habe ich gehört. Ich habe auch gehört, das Flexstrom kurz vor dr Pleite ist bzw.
es gibt Beweise, dass sie zahlungsunfähig sind. Sie stehen kurz vor der Insolvenz ist nur eine Frage
der Zeit bzw. Wochen. Bis ich das Geld mit meinem Anwalt über die Gerichte wieder habe ist mein,
Geld nicht mehr da. So habe ich es gemient mit "Geld ist weg".

15.12.2012 | 10:25
von Heinz P. | Regelverstoß melden
Also 5 Wochen sind eine lange Zeit, die Sie nutzlos haben verstreichen lassen. Gerüchte über die angeblich unmittelbar bevorstehende Insolvenz von Flexstrom gibts schon seit die Firma auf dem Markt ist, und das ist schon einige Jahre her. Was für "Beweise" der Zahlungsunfähigkeit von FS gibts denn nun? Ich war selbst schon 3 mal Kunde bei FS und habe letztendlich immer, wenn auch nach teilweise einigen Schreibereien, mein Geld aus Abrechnungen bzw. Boni etc. auf den Cent überwiesen bekommen.

Über 3000 € sind eine Menge Geld; da ist ein Anruf bei der Hotline ein bisschen wenig, zumal die überaus langen und zähen Bearbeitungsfristen von FS allgemein bekannt sind. Wenn es mein Geld gewesen wäre, hätte ich unverzüglich nach Feststellen der Fehlüberweisung FS schriftlich eine Frist zur Rücküberweisung von max. 10 Tagen gesetzt und gleichzeitig, für den Fall des erfolglosen Fristablaufs, den gerichtlichen Mahnbescheid angedroht. Das geht dann ratzfatz und problemlos online. Das Verfahren wäre inzwischen soweit fortgeschritten, dass Sie entweder Ihr Geld schon wieder hätten oder aber vollstrecken lassen könnten. Aber einfach dasitzen und auf den Weihnachtsmann warten geht gar nicht.

15.12.2012 | 11:35
von ReclaBoxler-9215608 | Regelverstoß melden
Ich habe in der Tat zu lange gewartet. Hab jetzte die Sache meinem Anwalt übergeben. Werde hier berichten was daraus geworden ist.

16.12.2012 | 09:17
von ReclaBoxler-5223321 | Regelverstoß melden
Gerade kürzlich gelesen, dass der Empfänger einer fehlerhaft getätigten Überweisung diese nicht zurückgeben muss. Man darf also davon ausgehen, dass der überzahlte Betrag unwiderruflich verloren ist.

16.12.2012 | 13:15
von ReclaBoxler-5437081 | Regelverstoß melden
FlexStrom hat sich durch das Geld unrechtmäßig bereichert. Man kann laut §812 BGB den Herausgabeanspruch geltend machen.

§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

16.12.2012 | 14:12
von ReclaBoxler-2226313 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-5223321 hat da sicher etwas verwechselt. Die Empfänger-Bank ist nicht zur Rückgabe verpflichtet. Der Empfänger schon.

17.12.2012 | 08:46
von ReclaBoxler-2619717 | Regelverstoß melden
Ich frage mich aber auch ein wenig wie unaufmerksam man sein kann. Ich weiß ja nicht, wie es bei der Bank des Beschwerdeführers ist, aber ich werde beim Onlinebanking drei Mal über den Überweisungsbetrag informiert: beim Eingeben des Betrages, bei der Anforderung der TAN und bei der Eingabe der TAN. Da muss man doch schon b e s o f f e n sein, damit einem der Fehler nicht auffällt.

Gerichtlichen Mahnbescheid (Zinserhebung über den Zeitraum nicht vergessen) und gut.

17.12.2012 | 21:07
von ReclaBoxler-4018708 | Regelverstoß melden
Hahaha. Also besofen war ich nicht. Ich habe es schnell gemacht. Bei meiner Bank gebe ich den Betrag ein, Tan und das wars. Schon ist es weg. Erst auf dem Kontoauszug habe ich den Fehler bemerkt.

23.12.2012 | 17:19
von ReclaBoxler-4510667 | Regelverstoß melden
Insolvent! Die Firma FS!
Endlich!

24.12.2012 | 11:04
von ReclaBoxler-4710808 | Regelverstoß melden
Hallo, da bin ich wieder. FlexStrom hat mit den Betrag komplett zurück überwiesen. Mein Anwalt hat ein Schreiben FS zukommen lassen und zack, war das geld auf meinem Konto :-). Vielen Dank an Alle die hier mitgemacht haben und schöne Feiertage wünsche ich Euch :-) !

24.12.2012 | 11:50
von ReclaBoxler-6348542 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mein Geld zurück bekommen.




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