FlexStrom AG (Berlin)
Flexstrom weigert sich Schlussrechnung auszustellen
Bestell-/Kundennummer: 900002070871
Mein Vertrag bei FlexStrom endete am 31.10.2012. Seitdem versuche ich meine Schlussrechnung zu ergattern, denn ich möchte den mir zustehende Neukundenbonus erhalten. In meinem Fall sind es 90 Euro.
Nach mehreren Emails habe ich am 19.12.2012 folgende Geständnis erhalten:
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen stellen wir fest, dass uns alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.
Die Schlussrechnung werden Sie zeitnah erhalten.
Zuvor habe ich zweimal Fristen gesetzt, die die Firma natürlich nicht eingehalten hat. Auf Emails, wo das Wort "Bonus" enthalten ist kommt immer dieselbe vorgefertigte Antwort:
Für Ihren FlexStrom-Vertrag gilt die folgende Bonus-Regelung: Ihr Bonus entfällt bei dem Tarif „Sommerpaket“ im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom unabhängig von einer Vertragsverlängerung den Bonus bei diesem Tarif gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Diese Regelung haben Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bereits in Textform vorliegen.
Mein nächster Schritt wird der Mahnbescheid sein. Das ganze ist deswegen fies, weil ich die 90 Euro längst verloren habe - durch die Stunden, die ich für Recherchen und Emails schreiben aufgewendet habe.
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
www.konsumer.info/?p=25911
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.01.2013.
Ihre Schlussrechnung werden Sie zeitnah erhalten. Diesbezüglich bitten wir Sie um Geduld und für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.
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Beeindrückend ist es wie Flexstrom rechnet. Ich schicke die zwei Rechnungen im Anhang. Es sind zwei, denn ich bin innerhalb des Vertragsjahres einmal umgezogen.
Jetzt werde ich den Mahnbescheid veranlassen.
Schließlich Schuldet, wenn man die Rechnungen gegen einander aufrechnet, Sie dem Stromlieferanten immer noch 10,61 Euro. Und nicht der Stromlieferant Ihnen.
Und das deshalb, weil Sie im Juli 2012 nicht einen Zähler für eine Wohnung hatten, sondern zwei Zähler für zwei Wohnungen. Dies müssen Sie berücksichtigen. Und dann sind die Berechnungen Korrekt.
Alternativ können Sie aber auch die Geschuldeten 69,24 Euro Überweisen. Und dann im Gegenzug, wenn Flexstrom Ihnen die 58,13 Euro nicht freiwillig überweist, einen Mahnbescheid darüber erwirken. Erst in dem Fall wäre es wohl rechtens.
Ich hatte Flexstrom geschrieben, dass ich eine Korrektur der Schlussrechnung fordere. Eine Korrektur ist schon allein deswegen notwendig, weil das Guthaben aus der ersten Zwischenrechnung nicht berücksichtigt wurde. Ich kann keinesfalls davon ausgehen, dass Flexstrom mir dieses Guthaben im nachhinein überweist, denn in der Zwischenrechnung hat die Firma ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Guthaben verrechnet wird. Ausserdem kann ich die Berechnung nach Standardlastprofil nicht nachvollziehen. Das ist nun Spekulation, aber ich glaube fest daran, dass aus 877 kWh Verbrauch nach Zählerstand nicht einfach so 1241 kWh nach Standardlastprofil werden können.
Mein Mahnbescheid wird sich allein auf das Bonus (90€) beziehen. Über den Verbrauch darf Flexstrom von mir verlangen, was sie will. Es ist alles sehr einfach: ich habe 1200 kWh gekauft, 877 kWh verbraucht und soll 69€ nachzahlen. Warum?
Sie haben die zwei Zähler im Zeitram 01.07-15.07.2012 angesprochen. ich wäre dankbar wenn Sie Ihre Gedanken dazu kurz aufschreiben. Was soll man bei zwei Zählern berücksichtigen?
Genau aus diesem Grunde kommt die Nachzahlung zu Stande.
Einmal wurde ja noch der Zähler in der alten Wohnung vom 1.07-15.07 weiter benutzt. Das kostet einmal Grundgebühr.
Zusätzlich wurde in der Zeit vom 1.07-15.07 der neue Zähler in der neuen Wohnung schon benutzt. Das kostet ja auch schon mal.
Zumindest wird Ihr Grundversorger Ihrem Stromlieferanten Flexstrom zweimal Zählermiete in Rechnung gestellt haben. Und diese Miete gibt Flexstrom nur an Sie weiter.
Hinzu kommt, das Sie vom 1.07-15.07 in zwei Wohnungen Gleichzeitig Strom verbrauchen konnten. Sie z. B. in der alten Wohnung zum sauber machen mit Staubsauger und Warmwasser. Dazu dann noch Licht. Das gleiche konnte zum gleichen Zeitpunkt z. B. Ihr Lebenspartner in der neuen Wohnung machen. Ob dies gemacht wurde, spielt dabei keine Rolle. Aber Sie hätten können.
Und da Sie in zwei Wohnungen nun mal Gleichzeitig Strom hätten nutzen können, muß Flexstrom an den Netzbetreiber auch zweimal dafür die Durchleitung Ihres Stromes zahlen. Zusätzlich mußte Flexstrom zweimal Strom für den Standartlastprofil bereit halten. Denn wie oben geschrieben, Sie hätten ja zweimal im Zeitraum vom 1.07-15.07 Ihr Standartlastprofil ausschöpfen können.
Und deshalb hat Flexstrom ganz korrekt, für Zeitraum vom 1.07-15.07 zweimal Zählermiete berechnet und Ihr Standartlastprofil für diesen Zeitraum hoch gerechnet von 1200 kWh auf eben diese 1241 kWh. Denn durch die zwei Zähler hätten Sie nach Standartlastprofil 1241 kWh verbrauchen können. Das Sie davon nur 877 Verbraucht haben, das ist eine andere Sache.
Anzumerken bleibt, das ein Doppeltarifzähler, wie er in der neuen Wohnung laut Rechnung vorhanden ist, im Regelfall erheblich mehr Grundgebühren kostet. Die hat Flexstrom an Sie noch nicht mal weiter gereicht.
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vielen Dank für Ihre Email vom 25.01.+11.02.2013, in der Sie Fragen zum Vertrag haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Vertragsjahr keine Zahlung geleistet hatten, daher wird diese mit der Schlussrechnung nachgefordert.
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Beschwerde ist noch nicht gelöst