1009 Views | 10.04.2009 | 16:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1522801

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Unfreundlichkeit und/oder Inkompetenz

Am 8.4.2009 habe ich ein Online-Ticket bei der Deutschen Bahn für die Strecke Bonn-Bochum gekauft und irrtümlich meine BahnCard als Identifikation angegeben - gefahren ist aber mein Mann. Sein Ticket wurde im Zug zunächst einmal abgestempelt, beim Einlesen stellte sich dann aber heraus, dass er ja nicht die richtige BahnCard hatte. Daraufhin musste er eine komplett neue Fahrtkarte kaufen ("Die andere ist ja nicht gültig, Sie können Sie sich erstatten lassen".), natürlich mit 2 € Aufpreis für Zugverkauf. Die unfreundliche Bahnmitarbeiterin war nicht bereit, noch etwas auf der Karte zu notieren, sondern damit beschäftigt, einen nicht Deutsch sprechenden Ausländer, der in den falschen Zug gestiegen war, in Düsseldorf herauszukomplementieren.

SCHLAGWORTE

Bei meinem Telefonat mit dem BahnCard-Service, in dem mindest zehn Mal betont wurde "Das ist alles gar kein Problem", wurde der Sachverhalt notiert und mir ein Zahlencode gegeben, mit dem ich die Erstattung beim Kundendialog in Bamberg beantragen solle.

Das Formular zur Erstattung im Internet, das sich am PC übrigens nicht ausfüllen ließ, weist allerdings eine Anschrift in Hamburg aus und auf erneute Nachfrage bei der Bahn-Hotline wurde mir dann unfreundlich gesagt, dass Erstattungen in Hamburg, Beschwerden in Berlin behandelt würden. Auf meine Nachfrage, ob denn die Stelle in Hamburg etwas mit dem erhaltenen Zahlencode aus dem ersten Telefonat anfangen können, hieß ich "Vermutlich schon".

Nun denn, ich werde den Antrag abschicken, vermutlich aber - wenn überhaupt - höchstens eine Erstattung abzüglich der € 15,- Bearbeitungsgebühr erhalten.

 

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung des nicht genutzten Online-Tickets


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Kommentare und Trackbacks (4)


11.05.2009 | 23:54
von Ulrich Körtge | Regelverstoß melden
Na ja, wer hat denn hier den Fehler gemacht? Bestimmt nicht die Bahn. Die Forderung ist absolut unlogisch. Wenn ich als Kunde die AGBs nicht einhalte, habe ich einfach mal Pech. Beim Bäcker kann ich auch keine Wurst verlangen.

29.05.2009 | 12:04
von Kunde | Regelverstoß melden
Er ist ja eigentlich komplett schwarz gefahren, hatte er ja noch Glück.

13.07.2009 | 14:42
von Anja | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-1522801

Also, ich gebe ja zu, dass wir einen Fehler gemacht haben, und immerhin hat die Bahn uns zwischenzeitlich die Kosten für die neue Fahrtkarte abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Ein etwas freundlicherer Umgangston wäre aber schon nett gewesen, statt dessen wurde einem gleich Betrugsabsicht unterstellt.

LG

Anja

17.11.2009 | 20:53
von Josef Laubach | Regelverstoß melden
Also, mir ist ähnliches passiert. Weltweit ist es kein Problem mit Kreditkarte Online-Bestellungen und Service-Leistungen zu begleichen. Im Kaufhaus, beim Tanken, ja sogar beim Bäcker um die Ecke, wo auch immer.
Aber bei der der Bahn wird´s wieder mal schwierig. Da kann dann nur der Kredikarteninhaber das Ticket benutzen. Aber warum? Auf Nachfrage bei einem noch Bahnkartenverkäufer-Beamten erhielt ich diese Antwort: "Es wäre ja dann jedem möglich, von dem mit Kreditkarte bezahltem Online-Ticket mehrere Ausdrucke zu machen, also könnten theoretisch auch mehrere Personen damit fahren."
Wenn dem so ist, dann sollte man überlegen, ob nicht auch bei der Bestellung noch Angaben über Benutzername und evtl. Perso- oder Passnummer miteingetragen werden müssten. Auch zu empfehlen wäre die Möglichkeit eines Barcodes, der dann, von wem auch immer, von Seiten der Bahn gescannt werden könnte.
Geht doch bei so vielen anderen Geschäftsvorgängen, z.B. Tankstelle, Einkaufsmärkte etc. problemlos. Aber wie gesagt, Kundenfreundlichkeit und technischer Fortschritt sind Komponenten, die mit der guten alten Bahn und ihren Führungskräften offensichtlich nicht vereinbar sind.



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