Von E WIE EINFACH Strom & Gas beantwortete Beschwerde. | 536 Views | 30.01.2013 | 20:08 Uhr
geschrieben von Melanie Lüdtke

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Abzocke durch enorm hohe Abrechnung?

Bestell-/Kundennummer: 1100842631AG

Ich befinde mich seit mittlerweile fast zwei Jahren im Streit mit E Wie SchwEr!

SCHLAGWORTE

Mehrfache Anrufe, Briefe per Einschreiben und Anschreiben an deren Rechtsanwälte hilft nichts!

E. berechnete mir für zwei Jahre einen unschlagbaren Verbrauch von 47239 kWh und das in einem zwei Personenhaushalt, der bei anderen Anbietern bisher einen maximal Verbrauch von 16000 kWh hatte. Für diese 47000 kWh wollten Sie mal eben schlappe 4670€ berechnen. (Natürlich werden die Abschläge noch abgezogen.)

Ich habe e wie einfach angeschrieben (mehrfach), um mir dies zu erklären, und bekam keine Antwort. Anrufe bei diesem fähigen Personal bringen auch nichts.

Prompt kam nach einer Weile ein Schreiben von ihren Anwälten, Mahnungen etc. Selbst beim Amtsgericht haben die guten die Forderung tituliert, aber ich sehe einfach nicht, einen diesen hohen Betrag zu zahlen.

Mittlerweile bin ich so weit, einen Anwalt einzuschalten. Allein eine Abrechnung (trotz Anschreiben bezüglich einer Jahresrechnung nach einem Jahr) einfach über zwei Jahre zu gestalten, kann doch nicht rechtens sein, oder?

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Richtigstellung der Abrechnung und Streichung der Titulierung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.02.2013 | 08:31
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau Lüdtke,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir schauen uns Ihr Anliegen an und melden uns kurzfristig.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.01.2013 | 21:13
von Melanie Lüdtke | Regelverstoß melden
Nein ich bin nicht blond!
Ich habe beim Amtsgericht gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

Bisher kam dazu nichts.

Also was hat dieses mit blond zu tun?

30.01.2013 | 23:45
von ReclaBoxler-5128323 | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler- 4711-WC

Und Ihre Haarfarbe müßte dann, nach Ihrer Logik, Schwarz sein. Oder zumindest schwarz gefärbt. >:)

12.02.2013 | 10:51
von Melanie Lüdtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2013 | 11:30
von Melanie Lüdtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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