904 Views | 03.02.2013 | 15:59 Uhr
geschrieben von Claudia Wenzler

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Löwenzahn erstellt keine Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 200000114719 Nana Wenzler

Meine Tochter hat dummerweise im vergangenen Jahr einen Einjahresvertrag bei Löwenzahn Energie unterschrieben, der auch vorsieht, die Stromkosten im Voraus zu bezahlen.

SCHLAGWORTE

Nach den Geschehnissen bei TelDaFax brauchen wir eigentlich nicht mehr klarzustellen, dass man nie einen solchen Vertrag eingehen sollte, aber passiert ist passiert.

Leider hat meine Tochter zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift nicht absehen können, dass sie sich auch beruflichen Gründen aus Aachen verabschieden muss und in ihrer neuen Wohnung gibt es bereits einen gültigen Stromvertrag mit einem anderen Lieferanten, so dass sie Löwenzahn Energie aufgefordert hat, eine Schlussrechnung zu erstellen.

Am 15.11.2012 wurde der Zählerstand Löwenzahn Energie per Internet mitgeteilt und man teilte ihr mit, dass sie sich bis zum Jahresende 2012 wegen einer Schlussrechnung gedulden müsse, da man erst mit dem örtlichen Netzbetreiber, STAWAG Aachen, die Zählerstände abgleichen müsse. Dafür hatten wir natürlich Verständnis, haben jedoch jetzt überhaupt kein Verständnis mehr, denn mittlerweile schreiben wir den 03. Februar 2013 und es liegt uns immer noch keine Schlussrechnung vor.

Wir stellen uns die Frage, wie finanziell angeschlagen Löwenzahn Energie tatsächlich ist, halten sie doch eine Menge Geld einer Studentin fest, die vom BAföG lebt und nichts anderes will, als eine ganz normale Vertragsauflösung inklusive Rückzahlung ihres Guthabens.

Dämliche generierte E-Mails kommen aus Berlin von Löwenzahn Energie, aber keine Schlussrechnung!

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Wir fordern eine unverzügliche Schlussrechnung und eine Rückzahlung des Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (8)


03.02.2013 | 16:11
von Franz H. | Regelverstoß melden
Hallo,

aus eigener Erfahrung habe ich 2 Tips für Sie:

1. Sie können Ihr Anliegen nochmals per E-Mail an folgende Adresse schicken: kundenanwalt. strom spider monkey loewenzahn-energie. deMachen Sie deutlich, dass Sie innerhalb 14 Tagen (genaues Datum nennen!) eine korrekte Schlussrechnung UND Ihr Geld auf dem Konto erwarten; andernfalls würden Sie Ihren Anwalt beauftragen.

2. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, beauftragen Sie UNVERZÜGLICH tatsächlich einen Anwalt. Wenn Sie keinen kennen sollten: Grosse Erfahrung mit Flexstrom und deren Töchtern hat RA Zeilinger in Regensburg, www.advotas.deKontakt läuft problemlos telefonisch oder per Email. Da wird Ihnen geholfen. Und: keine Angst vor den Kosten; die zahlt Löwenzahn.

03.02.2013 | 17:17
von Franz H. | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler- 4711-WC:

Ich bin jedenfalls in kürzester Zeit zu meinem Geld gekommen, und zwar für mich kostenlos. Und Werbung mache ich für niemanden. Aber jeder wie er will.

03.02.2013 | 17:38
von ReclaBoxler-4536768 | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabochsler- 4711-WC: Nicht unbedingt. Also meine Erfahrung ist da anders.

Eine ERSTE telefonische Beratung oder sei es per Mail ist oft kostenlos, z. B um zu klären, ob eine Klage überhaupt Sinn macht.
ALLERDINGS, so weiß ich es eben, wird aber auch sofort klargestellt, ob diese erste Telefonberatung kostenlos ist oder eben nicht, z. B auf der Webpage des jeweiligen Anwalts.

03.02.2013 | 17:57
von I.Q. | Regelverstoß melden
Als erstes sollte man den Fall seiner Rechtsschutz vortragen und abklären, ob die die Kosten für einen Anwalt übernimmt.
Gibt die RS ihre Zustimmung können Sie kostenfrei einen Anwalt konsultieren.
Wer heutzutage keine RS hat, dem ist nicht mehr zu helfen.

07.02.2013 | 12:30
von Delta120 | Regelverstoß melden
Habe praktisch dieselben Probleme mit Löwenzahn und arbeite diese gerade ab.

Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet nach EnWG § 40 6 Wochen nach Vertragsbeendigung die Abschlussrechnung zu erstellen.
Das taten diese auch bei mir nicht. Also schrieb ich ein E-Mail mit der Aufforderung mit Frist in 2 Wochen für die Rechnung und das Guthaben mir in 30 Tagen auf mein Konto zu überweisen und natürlich mit dem Hinweis, dass sie nach den Fristen im Verzug sind. Nach dem die erste Frist natürlich ungenutzt verstrichen war (bei mir war es ein Gasvertrag) schrieb ich mir selber die Abschlussrechnung und stellte meine Forderung auf mit Hinweis das ich das Geld an der vorgenannten 30 Tage Frist erwarte und Hinweis das die Rechnung trotz Frist nicht gestellt wurde. Keine 24 h später kam dann die Rechnung per E-Mail. Wie zu erwarten war, befand sich auf der Rechnung der Hinweis, bitte senden sie uns Ihre Kontonummer zu.
Also nochmals Email an Löwenzahn, auch wenn ich Ihnen in fast jedem seit Beendigung des Gasvertrages mitgeteilt habe wo, das hinüberwiesen werden sollen. Jetzt bin ich gespannt, ob tatsächlich das Geld kommt oder ob ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten muss.

10.02.2013 | 16:52
von Claudia Wenzler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe meine Beschwerde vom 03.02.2013 selbst per Email an Löwenzahn-Energie weitergeleitet und prompt erhielt meine Tochter am 04.02.2013 eine Email, dass man die Schlussrechnung erstellt habe. Sinnfrei war nur, die Schlussrechnung an die ehemalige Adresse meiner Tochter zu senden, da sie dort seit November letzten Jahres gar nicht mehr wohnt; aber für solche Blitzdenker wie Löwenzahn-Energie hat sie natürlich einen Postnachsendeantrag gestellt!
Jetzt wartet sie "lediglich" noch auf die Rückzahlung des Guthabens und erst dann kann man sagen, dass sich das unschöne Kapitel Löwenzahn-Energie geschlossen hat.

Für mich sind solche Firmen ein Eklat auf dem Strommarkt und ich kann verstehen, dass es immer noch Energiekunden gibt, die nur zögernd zu einem Alternativanbieter wechseln. Vorsicht und Recherche sind einfach das allerhöchste Gebot, dann kann auch nichts schief gehen.


24.02.2013 | 16:31
von Claudia Wenzler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 04.02.2013 erhielt meine Tochter die Schlussrechnung und bis zum heutigen Tag (24.02.2013) wartet sie auf die Überweisung des Guthabens. Eine erneute Email mit erneuter Bekanntgabe der Bankverbindung und Fristsetzung zur Überweisung bis zum 28.02.2013 wurde Löwenzahn-Energie mitgeteilt. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: am 15.11.2012 wurde der Vertrag gekündigt und bis jetzt ist noch eine Rückerstattung des fälligen Guthabens erfolgt. Ein schier unendliche Geschichte.


11.03.2013 | 17:41
von Claudia Wenzler | Regelverstoß melden
Obwohl meine Tochter am 04.02.2013 ENDLICH die Schlussrechnung des am 15.11.2012 gekündigten Stromvertrag schriftlich erhalten hat, ist bis zum heutigen Tag immer noch nicht das Guthaben überwiesen worden. Am 05.03.2013 nahm sie einen weiteren telefonischen Kontakt mit der Firma Löwenzahn auf und man sagte ihr, dass ihre Kontoverbindung nicht vorläge. Dies ist völlig unmöglich, denn in mindestens zwei Emails an Löwenzahn wurde ihnen die Kontoverbindung genannt. Eine Verzögerungstaktik, die zum Himmel schreit.

Heute ist der 11.03.2013 und es ist immer noch kein Ende in Sicht!



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