715 Views | 24.03.2013 | 16:53 Uhr
geschrieben von Stefanie Scholle

HUK-COBURG (z. B. Hamburg)

Kein Vertrag, trotzdem bezahlen?

Leider habe ich mir ein Angebot für eine KFZ-Versicherung bei HUK-COBURG eingeholt.

Als ich dann den Vertrag zugeschickt bekommen habe, habe ich diesen postwendent zurückgeschickt, mit dem Vermerk, das ich keine Versicherung benötige. Drei Monate später bekomme ich jetzt einen Brief vom LBV, dass die HUK-COBURG mein Auto abmelden lässt. Auf Nachfrage beim LBV erklärte man mir, das ich leider kein Einzelfall bin und so was häufig passiert. Jetzt muss ich auch noch die Gebühren von € 25,60 zahlen, da sich die HUK weigert, diese zu übernehmen.

Was sind das für Machenschaften?
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.03.2013 | 19:05
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Schon seltsam.

Ein Angebot ist ja kein Vertragsabschluss. Wenn die HUK der Meinung war, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, werden die vermutlich eine sogenannte EVB an die Zulassungsstelle geschickt haben. Das verursacht, dass der Versicherungsschutz der alten Gesellschaft automatisch erlischt und die HUK Risikoträger ist.

Nun hat die HUK die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zurückgezogen und, da diese natürlich den Sachverhalt nicht kennen (müssen), gehen sie nun davon aus, dass das Auto ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt wird.

Ich würde der HUK eine Frist zur Übernahme der Kosten setzen und gleichzeitig dezent darauf hinweisen, dass ansonsten eine Klärung über das BaFin erfolgen würde.

Wenn allerdings Sie die EVB an die Zulassungsstelle übermittelt haben, dann sind die Karten schlecht.

25.03.2013 | 01:15
von Gerhard | Regelverstoß melden
Warum haben Sie den Vertrag eigentlich wieder zurück geschickt?

Es hätte doch, nur aus Höflichkeit, gereicht Formlos der Versicherung mit zu teilen, das man kein Interesse mehr hat.

Denn mit dem zurückschicken des bereits Ausgefüllten Vertrages hat nämlich das Verhängnis angefangen. Denn diese Verträge werden im Normalfall nicht mehr von einem Menschen gelesen. Diese werden voll automatisch, an Hand des Strichcodes auf dem Vertrag, vom EDV System erfasst und als Vertragsannahme Interpretiert. Und dann einfach Archiviert.

Nur ließt die EDV weder Handschriftliche Änderungen im Vertrag, noch ließt das System, das Sie dort vermerkt haben, diesen Vertrag nicht haben zu wollen. Und damit weiß auch keiner bei der Versicherung was davon.

31.03.2013 | 18:50
von Stefanie Scholle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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