648 Views | 25.03.2013 | 12:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7338872
Ein bei der HDI versicherter KFZ Fahrer fährt mit seinem Fahrzeug in mein ordnungsgemäß geparktes KFZ. Ein von mir bestellter vereidigter Sachverständiger stellt einen Schaden (abzüglich Vorschaden) in Höhe von ca. 500 € fest.
Antwort der HDI: Kein messbarer wirtschaftl. Neuschaden - Gutachten wertlos. Keine Kostenerstattung.
Soll wohl heißen: Schaden wird nicht bezahlt und Gutachterkosten selber tragen!
Ein unverschämtes Geschäftsgebaren - meine bisher bei denen laufende Versicherung wird nächstmöglich gekündigt - das rechnet sich für die HDI unter dem Strich sicher nicht - ich weiß nicht, unter welchen Bedingen die sogenannten "Sachbearbeiter" dort solche Antworten verfassen müssen.
Meine Forderung an HDI Versicherung AG:
Erstattung des Schadens
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Hier wird ja schon von einem Vorschaden gesprochen. Nehmen wir einmal an, dass schon eine Eindrückung, z. B. an der Tür, vorhanden war und fährt jemand genau in diese Tür. Natürlich ist die Eindrückung dann tiefer, aber das ändert nichts daran, dass die Schadenbeseitigung, z. B. neue Tür, eben keinen messbaren wirtschaftlichen Neuschaden erzeugt hat. Das muss doch jedem logisch verständlich sein.
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