HUK-COBURG (Coburg)
HUK Coburg zahlt Hausratsschaden nicht und antwortet nicht
Bestell-/Kundennummer: Schadennummer 13-01-7421025319-L-S127SJ
Am 21.03.2013 wurde bei uns eingebrochen.
Es wurden Wertsachen (Photoapparat, Laptop und einige kleinere Gegenstände) sowie Bankkarten u. ä. entwendet. Der Einbrecher hinterließ in der Wohnung Spuren wie geöffnete Schubladen, brennendes Licht, ansonsten war es aber sehr ordentlich.
Die Wohnungstür war sonderbarerweise nicht beschädigt. Die von der Polizei aufgenommenen Spuren und Ermittlungen haben zu keinen Ergebnissen geführt.
Es gibt aber Aufnahme von Fingerabdrücken.
Nun hat die HUK erklärt, dass kein Einbruchsschaden besteht.
Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ein Einbruch auf jeden Fall vorliegt, es gibt 3 Zeugen, dass Dinge entwendet wurden und eine genaue Aufstellung. Dies alles interessiert die HUK nicht.
Nachdem ich nun geschrieben habe, dass ich alle Versicherungen bei der HUK kündigen werde, wenn sie mir keinen Vorschlag machen, erhalte ich keine Antwort auch nicht über den Erhalt meines Schreibens.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Soll ich einfach kündigen?
Kann ich hier meine Rechtsschutzversicherung (nicht bei der HUK sondern ERGO) einschalten?
Das schreiben finden Sie unten im Wortlaut:
Hausratschaden vom 21.03.2013, 13-01-7421025319-L-S127SJ 26.06.2013
Sehr geehrte Frau Kelting, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen hier noch einmal in aller Klarheit den Sachverhalt schildern.
Sie schreiben, es bestehe eindeutig KEIN Versicherungsschutz für den Einbruch vom 21.03.2013.
Die Begründung ist, dass sich keine Einbruchsspuren finden ließen.
Dieses kann verschiedene Gründe haben, sicher ist aber eines: nämlich dass es einen Einbruch gab! Daran gibt es keinen Zweifel.
Bei diesem Einbruch wurden Wertgegenstände entwendet (die Liste haben Sie), Schränke und Schubladen geöffnet und persönliche Unterlagen (z. B. Bankkarten) entwendet. All diese Informationen liegen Ihnen vor.
Die Gründe für fehlende Einbruchsspuren können vielfältig sein, z. B.:
- mangelnde Genauigkeit bei der Untersuchung der Schlösser, so dass vorhandene Spuren nicht gefunden wurden
- Nachschlüssel, die sich der Einbrecher irgendwie beschafft hat. Hier gab es auch einen konkreten Verdacht, da der Bauunternehmer über Generalschlüssel zu den Wohnungen verfügte, bevor diese veräußert wurden, vielleicht hat er auch für die übergebenen Wohnungen weiterhin Schlüssel. Die Ermittlungen haben hier aber zu keinem Ergebnis geführt.
Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie hierfür Versicherungsschutz gewähren.
Es ist auf KEINEN Fall so, dass her KEIN Einbruch stattgefunden hat.
Wenn Sie sich nun entscheiden, keinen Versicherungsschutz zu gewähren, so ist die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben und ich werde alle Verträge mit Ihrem Haus kündigen.
Weiterhin werde ich diese Geschäftspraktik, so weit es mir möglich ist, der Öffentlichkeit zugänglich machen. Als erfolgreicher und gut vernetzter Geschäftsmann und Manager mit Personalverantwortung verfüge ich doch über ein wenig Einfluss.
Unabhängig davon werde ich prüfen lassen, ob ich rechtliche Schritte einleite, um eine Schadensregulierung zu erzwingen.
Um diese Situation zu vermeiden, bitte ich Sie, mit einem akzeptablen Vorschlag auf mich zurück zu kommen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Kai Malkwitz
Anlagen: Ihre Schreiben vom 19.6 und 21.6.2013