Familienkasse Nord (Stralsund)
Kindergeld zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten
Vorne weg - auch ich kenne das unmögliche Verhalten der Hotlinemitarbeiter. Ich wurde z. B. gefragt, warum ich überhaupt die Hotline anrufe und nicht direkt vor Ort alles kläre. Mein Einwand, dass es nur diese Hotlinenummer gibt, hat die Mitarbeiterin nicht interessiert, aber das ist jetzt nicht das Thema.
Der KG-Antrag für meinen volljährigen Sohn wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er nicht zum nächstmöglichen Termin mit einer Ausbildung beginnt. Dieser Termin wurde mit Herbst 2013 angegeben. Mein Sohn hat die 12. Klasse im Sommer 2013 beendet u. wollte eigentlich auf Lehramt studieren. Durch gewisse Umstände ist das nun nicht möglich, somit hat er sich mit Bewerbungsbeginn im Juli 2013 für seinen zweiten Berufswunsch beworben. Hier beginnt die Ausbildung aber erst frühestens Anfang August 2014.
Inzwischen gibt es auch Urteile, worin es heißt: Ein Kind, welches sich um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Ausbildungstermin bewirbt, ist beginnend mit dem Zeitpunkt der Bewerbung mindestens bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Ausbildungstermins zu berücksichtigen und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsstelle angetreten oder der Studienplatz angenommen wird.
Des weiteren beginnt er in wenigen Tagen mit einem General English Sprachkurs und anschließendem Cambridge-Sprachkurs mit jeweils 15 Unterrichtsstunden/Woche im Ausland. Hier soll er eine Bescheinigung aus dem Ausland schicken, da die Bescheinigung der organisierenden Institution nicht ausreicht. Gleichzeitig wurde mir nun aber mitgeteilt, dass ich das Kindergeld dann erneut beantragen muss.
Bin gespannt, wie es nun weiter geht - mit oder ohne Anwalt!