Durch Deutsche Postbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 690 Views | 15.01.2014 | 16:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2555863

Deutsche Postbank AG (Bonn)

Handlungsunfähig trotz Generalvollmacht

Bestell-/Kundennummer: Postbank Business Giro-Konto

Folgender Fall:

SCHLAGWORTE

Ein Einzelunternehmer hat sein Geschäfts-Girokonto bei der Postbank. Dieser stirbt Ende November 2013, hat jedoch bedingt durch vorangegangene Krankheit einer Person seines Vertrauens eine notarielle Generalvollmacht überlassen um nahtlos handeln zu können.

Selbst die Postbank zeigt im Internet-Auftritt für Privatkunden den Umfang der Möglichkeiten durch eine Generalvollmacht auf.

Dies trifft offensichtlich jedoch nicht für Geschäftskunden zu.

Die Filialen der Postbank sind für Geschäftskunden nicht zuständig, ein Ansprechpartner, der sich hierfür zuständig fühlt, ist nicht zu finden.

Aktueller Stand:

06.12.2013 wird über eine Filiale der Postbank mit Anschreiben wegen Dringlichkeit der Bearbeitung, Kopien der Generalvollmacht, Sterbeurkunde, Pers. -Ausweis mit der Bitte um neue Zugangsdaten zum Konto verschickt. Lt. Aussage des Mitarbeiters an eine Zentralstelle nach München.

Bis heute keine Antwort.

22. 12. 2013 Fax an die Zentrale der Postbank Bonn, nochmals mit der dringenden Bitte um Bearbeitung, da weder Rechnungen beglichen noch Daueraufträge storniert werden können, keine Übersicht über Kontobewegung besteht. Selbstverständlich ebenfalls mit allen Kopien zur Legitimation.

Bis heute keine Antwort.

08. 01. 2014 nach tel. Rückfrage bei der Zentrale der Hinweis, sich mit der kontoführenden Stelle in Verbindung zu setzen, diese wäre Dortmund. Also erneut Anschreiben, Kopien Generalvollmacht, Sterbeurkunde, Ausweis.

Bis heute keine Antwort.

Trotz notarieller Generalvollmacht erfolgte innerhalb der zwischenzeitig fast 6 Wochen seit erster Mitteilung weder Kontaktaufnahme seitens der Postbank noch eine Bearbeitung des Vorgangs.

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Kommentare und Trackbacks (5)


15.01.2014 | 17:37
von ReclaBoxler-7307073 | Regelverstoß melden
Wurde Ihre Generalvollmacht notariell beurkundet? Da hierbei neben der Echtheit der Unterschrift vor allem die Geschäftsfähigkeit durch den Notar bestätigt wird und somit die sicherste Ausführung ist. Eventuell zweifelt die Bank diese an. Laut diesem Bericht im unteren Link kommt dies wohl öfters vor bei Kreditinstituten.

www.westfaelische-notarkammer.de/seiten/fach/kammerreporte/KR_06_2/vorsorgevollmacht.htm

15.01.2014 | 18:41
von E. H. | Regelverstoß melden
Steht doch drin: ". notarielle Generalvollmacht. "!

16.01.2014 | 19:34
von ReclaBoxler-7307073 | Regelverstoß melden
1. Hier geht es nicht um irgendeinen Kaufvertrag oder ums. "Klug. "
sondern lediglich um der Betreffenden Person zu helfen, deshalb der Link, was sie ja wohl nicht verstehen, da sie nur beleidigen können.

Und wenn sie ein persönliches Problem mit Frauen oder Aggressionsprobleme haben dann lassen sie sich behandeln beim Psychiater.

Zumal die anderen zwei Beschwerden nicht wegen fehlerhaften Vertragsabschluss zustande gekommen sind. Und es verwundert einen woher sie überhaupt wissen wollen was in dem Vertrag drin steht.

Achja das ist ein Forum, wenn sie sich aufführen wollen wie ein Asozialer dann gehen sie in die Kneipe und jammern dort die Leute voll.

22.01.2014 | 17:28
von ReclaBoxler-2555863 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2014 | 17:44
von ReclaBoxler-2555863 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Notarielle Generalvollmacht wurde seitens der Postbank nicht als solche akzeptiert - erst nach Zusendung des Erbscheins der Alleinerbin hat diese zwischenzeitig nach nun mehr als 8 Wochen, Kontovollmacht. Mangels Online-Freischaltung und Karte aber immer noch keine Kontoübersicht.
Mein Fazit: Postbank - nein Danke!




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