Conrad Electronic SE (Hirschau)
Keine Ware erhalten, kein Geld zurück erhalten
Bestell-/Kundennummer: 1949624784
Am 22.01.14 bestellt ich einen MP3-Player bei Conrad und zahlte per Vorauskasse.
Dieser wurde angeblich am 25.01.14 versandt und ist seitdem nicht bei mir eingetroffen. Seit dem 31.01.14 warte ich nun auf die Rückerstattung des Kaufpreises, also seit 14 Tagen!
Ich finde es dreist, dass Conrad scheinbar Produkte per Warensendung verschickt - dies wird auf der Homepage nicht offen kommuniziert - und sich im Verlustfall um die Erstattung des Kaufpreises drücken scheint - ich jedenfalls warte seit 14 Tagen auf die Erstattung des Kaufpreises, obwohl das Transportrisiko eindeutig laut BGB (Verbrauchsgüterkauf) bei Conrad liegt.
25.02.2014 | 10:33
Abteilung: Servicemanagement
Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte! Sie haben recht, bei einer Warensendung gehen wir von der Höchstlieferzeit von 4-6 Tagen aus. Leider haben wir auch keine Möglichkeit, eine Warensendung nach zu forschen. Wir versuchen unsere Versandkosten so niedrig wie möglich zu halten, daher kommt es zu verschiedenen Versendungsarten.
Die Rückzahlung kann in so einem Fall erst vorgenommen werden, wenn wir das Nachforschungsergebnis von der Post erhalten haben. Nachdem uns hier eine Rückmeldung vorlag, haben wir den Kaufpreis umgehen zurück erstattet.
Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.
Sonnige Grüsse
Ihr Conrad Electronic Team
Der MP3-Player war als Geburtstagsgeschenk gedacht. Ich bestellte diesen ca. eine Woche vor dem Geburtstag. Conrad rechnet bei Versand als Warensendung mit einer Transportzeit von ca. 4-6 Wertagen - wurde mir von Conrad so mitgeteilt. Eine Ersatzlieferung wäre nicht mehr rechtzeitig eingetroffen.
Was sagt denn Conrad eigentlich zu diesem Vorfall?
Und wie wäre es mit einem nachträglichen Geschenk? Nur mal so als Idee, den Conrad ist dieser Vorfall mit Sicherheit auch unangenehm.
Conrad möchte mich hinhalten, ich soll das Ergebnis der Nachforschung abwarten. Der Online-Shop meldete den Vorfall - den Verlust der Warensendung - am 04.02. an die Deutsche Post.
Ich bin jedoch nicht mehr länger gewillt, auf mein Geld zu warten. Wenn Conrad per Warensendung verschickt, müssen Sie auch damit leben, wenn eine Sendung verloren geht, und unverzüglich den Kaufpreis erstatten.
Sind Sie ein Mitarbeiter von Conrad?
"Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), sonst nichts. Wenn es sich um Ihr Geld handeln würde, wären Sie nicht so großzügig!
ReclaBoxler-3547973
§ 286 ist meiner Meinung nach korrekt, der Verweis auf die AGB Punkt 5.2 fehlerhaft, da mein Rücktritt vom Kaufvertrag nichts mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu tun hat. Ich bin jedoch kein Rechtsexperte so wie Sie.