Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 625 Views | 14.02.2014 | 08:50 Uhr
geschrieben von Daniel D.

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Keine Ware erhalten, kein Geld zurück erhalten

Bestell-/Kundennummer: 1949624784

Am 22.01.14 bestellt ich einen MP3-Player bei Conrad und zahlte per Vorauskasse.

Dieser wurde angeblich am 25.01.14 versandt und ist seitdem nicht bei mir eingetroffen. Seit dem 31.01.14 warte ich nun auf die Rückerstattung des Kaufpreises, also seit 14 Tagen!

Ich finde es dreist, dass Conrad scheinbar Produkte per Warensendung verschickt - dies wird auf der Homepage nicht offen kommuniziert - und sich im Verlustfall um die Erstattung des Kaufpreises drücken scheint - ich jedenfalls warte seit 14 Tagen auf die Erstattung des Kaufpreises, obwohl das Transportrisiko eindeutig laut BGB (Verbrauchsgüterkauf) bei Conrad liegt.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Unverzügliche Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 42,18 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.02.2014 | 10:33
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte! Sie haben recht, bei einer Warensendung gehen wir von der Höchstlieferzeit von 4-6 Tagen aus. Leider haben wir auch keine Möglichkeit, eine Warensendung nach zu forschen. Wir versuchen unsere Versandkosten so niedrig wie möglich zu halten, daher kommt es zu verschiedenen Versendungsarten.

Die Rückzahlung kann in so einem Fall erst vorgenommen werden, wenn wir das Nachforschungsergebnis von der Post erhalten haben. Nachdem uns hier eine Rückmeldung vorlag, haben wir den Kaufpreis umgehen zurück erstattet.

Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.

Sonnige Grüsse

Ihr Conrad Electronic Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


14.02.2014 | 10:48
von Daniel D. | Regelverstoß melden
Conrad teilte mir auf Nachfrage per E-Mail mit, dass die Ware als Warensendung verschickt wurde. Auch Sie - ReclaBoxler-3547973 - würden sicherlich bei Conrad nachfragen, wenn das bestellte Produkt nach Erhalt der Versandbestätigung nicht 2-3 Werktage später bei Ihnen eintreffen würde.

14.02.2014 | 10:55
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Nun, wenn die Sendung verloren gegangen ist wieso geben Sie Conrad dann nicht die Chance, Ersatz zu schicken?

14.02.2014 | 11:16
von Daniel D. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler
Der MP3-Player war als Geburtstagsgeschenk gedacht. Ich bestellte diesen ca. eine Woche vor dem Geburtstag. Conrad rechnet bei Versand als Warensendung mit einer Transportzeit von ca. 4-6 Wertagen - wurde mir von Conrad so mitgeteilt. Eine Ersatzlieferung wäre nicht mehr rechtzeitig eingetroffen.

14.02.2014 | 11:30
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Hmmm ok.
Was sagt denn Conrad eigentlich zu diesem Vorfall?
Und wie wäre es mit einem nachträglichen Geschenk? Nur mal so als Idee, den Conrad ist dieser Vorfall mit Sicherheit auch unangenehm.

14.02.2014 | 11:40
von Daniel D. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler
Conrad möchte mich hinhalten, ich soll das Ergebnis der Nachforschung abwarten. Der Online-Shop meldete den Vorfall - den Verlust der Warensendung - am 04.02. an die Deutsche Post.

Ich bin jedoch nicht mehr länger gewillt, auf mein Geld zu warten. Wenn Conrad per Warensendung verschickt, müssen Sie auch damit leben, wenn eine Sendung verloren geht, und unverzüglich den Kaufpreis erstatten.

14.02.2014 | 15:35
von Daniel D. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3547973
Sind Sie ein Mitarbeiter von Conrad?
"Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), sonst nichts. Wenn es sich um Ihr Geld handeln würde, wären Sie nicht so großzügig!

14.02.2014 | 22:03
von Daniel D. | Regelverstoß melden
Laut heutiger E-Mail von Conrad (12:37 Uhr) wird der Kaufbetrag mit "Zahllauf am 18.02.2014" erstattet.

 spider monkey ReclaBoxler-3547973
§ 286 ist meiner Meinung nach korrekt, der Verweis auf die AGB Punkt 5.2 fehlerhaft, da mein Rücktritt vom Kaufvertrag nichts mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht zu tun hat. Ich bin jedoch kein Rechtsexperte so wie Sie.

14.02.2014 | 22:28
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


19.02.2014 | 17:37
von Daniel D. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kaufpreis ist heute auf meinem Konto eingegangen.




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