2521 Views | 13.03.2014 | 22:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2558293

Barmer GEK (Berlin)

Barmer GEK Wuppertal schickt keine Kündigungsbestätigung

Am 26.02.2014 ging meine Kündigung bei der Barmer GEK Wuppertal ein.

SCHLAGWORTE

Obwohl die Krankenkassen lt. §175 Absatz 4 Satz 3 SGB V dazu verpflichtet sind, innerhalb 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, habe ich diese bis heute nicht erhalten.

In der Kündigung stand, dass Werbe- und Anruferlaubnisse und Rückwerbungsversuche jeglicher Form mit sofortiger Wirkung zu unterlassen sind.

Das interessiert aber doch die Barmer GEK Wuppertal nicht. Seit 07.03.14 wird täglich, manchmal auch mehrfach, bei mir angerufen. Aber netterweise wurde dabei auch auf den AB gesprochen, sodaß es auch belegbar ist. Vielen Dank dafür Barmer GEK Wuppertal.

Und genau das ist ein Grund von vielen, dort nicht mehr länger versichert zu sein. Ich musste schon mit Anwalt mein Recht einklagen, u. a. wegen falscher Berechnung von Krankengeld.

Auf die Rückerstattung der Zuzahlung wartet man wochenlang. Und weil man es in Wuppertal nicht schafft alle Anträge zu bearbeiten, wurden lt. deren Aussage über 100 Anträge in eine andere Stadt verschickt und Mitarbeiter mußten deshalb auch am Wochenende arbeiten.

Aber täglich hier anrufen nach Kündigung, obwohl dies ausdrücklich untersagt wurde, dafür hat die Barmer genügend Mitarbeiter und Zeit.

Und da will man noch mehr Personal abbauen!

Nein Danke Barmer. Es reicht!

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Meine Forderung an Barmer GEK: Kündigungsbestätigung, Unterlassung von Anrufen und Rückwerbungsversuchen


 
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