Durch posterXXL gelöste Beschwerde. | 483 Views | 25.04.2014 | 08:33 Uhr
geschrieben von Servicewüste DE Eine Kundin

posterXXL AG (München)

Zahlungserinnerung wg. angeblich fehlender Motivpauschale?

Bestell-/Kundennummer: 32100148

Per E-Mail habe ich heute eine "Zahlungserinnerung" erhalten, die einen offenen Betrag in Höhe von 22,- EUR aus 2013 anmahnt, wo 2 Motivpauschalen nicht berechnet und von mir angeblich nicht bezahlt wurden. Der Fehler würde beim Zahlungsanbieter liegen, also mir wurde zu wenig berechnet?

Ist das ein Fake? Wie soll ich wissen, was damals die Motivpauschale bzw. der Preis war, ob der nicht zwischenzeitlich vom Anbieter abgeändert ist usw. Ich kann zwar auf der Rechnung nachsehen bzgl. der mir in Rechnung gestellten Kosten, aber die habe ich ja auch bezahlt, es ist mir auch nichts aufgefallen, dass ich beim Bestellvorgang einen anderen Preis (?) hatte. Das, was ich als Preis in Rechnung gestellt bekam, habe ich bezahlt.

Und das als Zahlungserinnerung mir senden, obwohl ich immer ein pünktlicher Zahler bin, finde ich schon reichlich unverschämt.

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Meine Forderung an posterXXL AG: Ausbuchung eines unklaren Betrages i. H.v. 22,- €, notfalls kulanzmäßig, da ich keinen Fehler gemacht habe.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.05.2014 | 15:52
Firmen-Antwort von: posterXXL AG
Abteilung: Customer Care

Hallo K. Dietrich,

danke für Ihren offenen Beitrag hier auf ReclaBox.

Wir bedauern sehr, dass Sie nicht zufrieden sind; das soll natürlich nicht sein.

Gerne überprüfe bzw. erkläre ich Ihnen den Sachverhalt nochmals genauer – dazu möchte ich Sie um Übersendung Ihrer Auftragsnummer in einer separaten E-Mail bitten.

Wir entschuldigen uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten und stehen bei Fragen immer gerne zur Verfügung.

Tipp: Unter frag.posterXXL.de finden Sie jederzeit erste Antworten auf Ihre dringendsten Fragen zu Ihrer Bestellung bei posterXXL.

Beste Grüße

Ihr Customer Care Team

(Isabelle H.)

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.04.2014 | 08:16
von Servicewüste DE Eine Kundin | Regelverstoß melden
Danke für den Kommentar, ja, so sehe ich das auch.

Mittlerweile hat mir Poster XXL eine angebliche "Korrektur-Rechnung" zugesendet bzgl. angeblich fehlender Motivpauschalen.
Mit Datum: 19.08.2013! Eine Auftragsbestätigung war natürlich nicht dabei.

Aber die größte Frechheit ist jetzt, dass auf dieser "Korrektur-Rechnung" tatsächlich noch eine Gebühr für den KLARNA-Zahlungsanbieter steht in Höhe von 1,99 EUR. Das schlägt doch dem Fass den Boden aus!
Der Zahlungsanbieter, der nicht korrekt arbeitet, soll tatsächlich noch Geld dafür bekommen, was er "versau-beutelt" hat?
Ich fasse es nicht!

05.05.2014 | 09:19
von Servicewüste DE Eine Kundin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Poster XXL bucht den Betrag aus. Die Firma hat eingesehen, dass der fatale Fehler bei ihrem Zahlungsanbieter Klarna liegt/gelegen hat und somit sich selbst den Fehler anrechnen lassen muss.


05.05.2014 | 09:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.05.2014 | 08:10
von Servicewüste DE Eine Kundin | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist bereits seit gestern vormittag gelöst.
Der Kommentar und Versuch, ein Problem zu lösen, kommt von diesem/er Mitarbeiter/in sehr zeitverzögert und ist nicht mehr aktuell.

Das Unternehmen sollte sich Gedanken über internen Informationsfluss machen. Wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere tut, ist es nicht verwunderlich, wenn es zu solchen Fehlern kommt, wie im vorliegenden Fall.



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