606 Views | 04.09.2014 | 18:11 Uhr
geschrieben von Siegfried Schwierz

Deutsche Postbank AG (Bonn)

Darlehnauszahlung

Ich bin Justizbeamter und habe ein gutes jährliches Einkommen. Ich habe mich deshalb entschlossen, eine Immobilie zu erwerben. Ein befreundeter Finanzberater hat mir die Postbank empfohlen. So habe ich in Ingolstadt bei der Postbank mich beraten lassen und mir wurde eine rasche und unproblematische Bearbeitung zugesichert. Die Zeit der Bearbeitung bis zu Auszahlung würde 6 bis 8 Wochen dauern.

SCHLAGWORTE

Dies ist mittlerweile 4 Monate her. Ich habe natürlich meine alte Wohnung gekündigt und mein Darlehn ist noch immer in "Bearbeitung". Einmal liegt es an Postbank Hammeln, einmal an Postbank Nürnberg. Dann heißt es, der bearbeitende Kollege ist krank od. Urlaub. Dann braucht man noch Unterschriften, dann geht ein ganzer Antrag verloren, und, und und.

Ich habe mittlerweile 45 000 € überwiesen, doch mein Darlehn, was so anfangs unkompliziert schien, ist noch immer nicht auf dem Treuhandkonto.

Mittlerweile ist der Vorbesitzer sehr ärgerlich und macht meinen Makler und mir massive Schwierigkeiten.

Ich bin zur Zeit bei meiner Mutter mit samt Frau und Hund untergebracht und kann in meine jetzt erworbene Wohnung nicht einziehen, da die Schlüsselübergabe erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt.

Ich werde mit Hilfe eines Rechtsanwalts bei der Postbank vorsprechen und auch die Verzugszinsen in bisheriger Höhe von 400 € und sonstige finanzielle Einbußen einklagen.

Wer kann mir Hilfe anbieten in so einem Fall. Mein Berater bei der Postbank Ingolstadt weiß auch keinen Rat mehr und kann die Sache nicht beschleunigen.

Es schien alles so leicht - für mich nie, nie, nie wieder Postbank.

Gezeichnet: Ein sehr verärgerter und enttäuschter Nochkunde der Postbank!

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Meine Forderung an Deutsche Postbank AG: Auszahlung des Darlehns, Verzugszinsen, Fahrten zur Postbank, Untermiete für die Elternwohnung, Telefongebühren, verlorenes Vertrauen in die Postbank


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


04.09.2014 | 20:43
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr Schwierz,

entweder habe ich etwas falsch gelesen oder Sie sind nicht richtig davor. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt haben Sie noch gar keinen unterschriebenen Vertrag von der Postbank. Insofern können Sie auch keine Verzugszinsen beanspruchen. Egal wo es hakt, aber ohne unterschriebenen Vertrag werden Sie nichts.

04.09.2014 | 21:25
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Ich bin der gleichen Meinung wie Phönix.

Entweder besteht hier ein schwerwiegendes Missverständnis
zwischen Herrn Schwierz und den beteiligte Postbanken
- er wartet auf die Auszahlung seines Darlehens und hat noch gar keine
Darlehenszusage -, da der Darlehensantrag verlorenging

oder

er hat einen Darlehensvertrag und die beteiligten Postbanken.
brauchen viel zu lange für die Auszahlung

oder

das Darlehen kam zustande und war "auf Abruf" bereitgestellt
und die Postbank hat den Zahlungsauftrag "verlegt".

Genau dieser wichtigste Punkt fehlt in der Beschwerde.



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