Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 1251 Views | 20.10.2014 | 14:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2127574

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Unbegruendete Forderung von der klarmobil (KSP)

Bestell-/Kundennummer: KSP Aktenzeichen : KY1410021

Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit Klarmobil in am 20.04. 2006 abgeschlossen. Der Vertrag war ohne Mindestlaufzeit, Grundumsatz und monatliche Grundgebühren.

SCHLAGWORTE

Die tatsächlichen Kosten wurde von meinem Konto regelmäßig abgebucht. Die letzte Kontoabbuchung gegen Leistung von Klarmobil war am 16.04.2009. Nach den damaligen allgemeinen Geschäftsbedingungen war eine Kündigung der Postpaid Karte nicht nötig, welches auch damals telefonisch von einer Klarmobil-Angestellten des Kundenservices bestätigt worden ist. Seitdem habe ich ca. 5 Jahre lang überhaupt gar keine Leistung bzw. Service von Klarmobil erhalten noch beansprucht, desweiteren gab es auch keinerlei weitere Kommunikation von Klarmobil in der Zeit von 2009 bis zu diesem Jahr.

Ich gehe davon aus, dass ich seit Mai 2009 keine Kunde von Klarmobil mehr bin. Aber die Rechnung in April 2014 wurde ich erstmals darauf aufmerksam gemacht, dass ich immer noch Kunde von Klarmobil bin. Ich habe nun eine Rechnung als Mahnwesen in Höhe von 122,16 Euro von der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft bekommen. Der schriftliche Widerspruch gegen die Rechnung von der Kanzlei KSP habe ich eingelegt. KSP hat mir mit einer unverständlichen Zahlungsaufforderung geantwortet, bei welcher der Grund fuer die Kosten nicht aufgefuehrt wurde, sondern von einer 'Hauptsache' mit einzelnen Betraegen die Rede ist. Selbst eine Kundennummer bei klarmobil ist meines Wissens nicht existent. Auch die Kanzlei gibt nur ein Aktenzeichen in ihrem Schreiben an. Nach den damaligen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine explizite Kündigung der Postpaid Karte nicht nötig gewesen. Nun behauptet die Kanzlei KSP, dass 'eine Kuendigung des Vertrags nicht vorliegt'. Die Klarmobil behauptet, dass die AGB sich geaendert hat und diese per Email informiert haette und aufgrund des nicht geleisteten Widerspruchs, dies von mir automatisch bestaetigt worden ist. Ich will klarstellen, dass ich eine Aenderung in schriftlicher Form nie bekommen habe. Mit freundlichen Grüßen,

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J. Kim

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Sofortige Einstellung dieser unbegruendeten Forderung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.10.2014 | 14:33
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern werden wir Ihr Anliegen prüfen und Ihnen eine ausführliche Stellungnahme senden.

Wir benötigen Ihrerseits jedoch die Kundennummer oder die Rufnummer, zu der die Abbuchungen getätigt wurden, um Verwechslungen auszuschließen.

Sie finden die Kundennummer, welche mit 105. beginnt, auf Ihrem Kontoauszug bei der Abbuchung aus April 2014, welche Sie hier angeben. Zusätzlich geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an.

Bitte kopieren Sie Ihren Text in eine neue E-Mail, schreiben Sie ganz oben in die E-Mail die geforderten Daten und senden Sie dies an forum spider monkey klarmobil.de.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Mithilfe und setzen uns umgehend nach erfolgter Prüfung mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.10.2014 | 20:37
von ReclaBoxler-2127574 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die geforderte Daten an Klarmobil geschickt. Aber die Antwort habe ich noch nicht bekommen.


24.10.2014 | 12:59
von Klarmobil GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für die Zusendung ihrer Daten.

Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen vor wenigen Minuten eine ausführliche Antwort und Stellungnahme per E-Mail gesendet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice



24.10.2014 | 17:56
von ReclaBoxler-2127574 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarmobil hat relativ schnell geantwortet und die Kosten werden mir aus Kulanz erlassen.


24.10.2014 | 17:56
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