Stromio GmbH (Kaarst)
Abzocke nach dem ersten Jahr
Bestell-/Kundennummer: 122037992
Ende 2012 habe ich den Stromanbieter gewechselt und bin zu Grünwelt gegangen. Für 2013 bekam ich eine Kondition von 26.02 Cent Arbeitspreis und 54,80 Grundpreis angeboten (jeweils brutto). Soweit so gut.
Am 14.11.2013 erheilt ich eine Mail, wonach ein neues Dokument mit dem Titel 'Preisinformation' in meinem Online-Portal eingestellt sei. "Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das neue Dokument ab. "
In dem zweiseitigen Dokument wurde mit Zahlen nur so um sich geschmissen. Es wurden allerlei Umlagen, Abgaben und hoheitliche Belastungen im Detail aufgeführt, die der Gesetzgeber erhöht habe. Zudem wurde ausgeführt, dass zusätzlich die staatlich regulierten Strom-Netznutzungsentgelte von zahlreichen Netzbetreibern
angehoben worden seien.
"Zu unserem Bedauern können wir nicht darauf verzichten, die damit verbundenen Mehrkosten zumindest teilweise an
Sie weiterzugeben. Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 03.01.2014 weiterhin attraktive Konditionen zu bieten. Ihr Arbeitspreis
beträgt dann 0,3423 Euro pro Kilowattstunde und Ihr Grundpreis 68,23 Euro pro Jahr. Da alle Stromanbieter mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind, bleiben wir
auch künftig einer der günstigen Stromanbieter in Deutschland. "
Es war nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass hier eine saftige Preiserhöhung vorgenommen wurde (alleine der Arbeitspreis stieg um über 30%). Einen Vergleich mit dem bisherigen Tarif (der in dem Schreiben keine Erwähnung fand) nahm ich nicht vor, sondern glaubte den Versprechungen, weiterhin eine attraktive Kondition zu haben. Die angebotene Sonderkündigungsmöglichkeit nahm ich deshalb nicht in Anspruch
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Erst jetzt habe ich festgestellt, dass diese Praxis von Stromio anscheinend nicht in Ordnung war. Der Preis liegt deutlich über dem Durchschnitt. Es gibt Hinweise, eine solche Preiserhöhung sei unangemessen nach BGB. Die Gestaltung der Preisänderungsinformation empfinde ich als intransparent und irreführend.
Ich habe das Unternehmen angeschrieben und bat darum, rückwirkend ab Anfang Januar 2014 einen akzeptablen Preis zu bekommen. Das Unternehmen teilte mir heute mit, dass sie eigentlich gar nicht verpflichtet gewesen seien, Preisanpassungen zu begründen, und dass sie seit Mitte 2010 keine Preisanpassungen mehr durchgeführt hätten. Durch Nichtwahrnehmung der angebotenen Kündigungsmöglichkeit hätte ich die Preise akzeptiert, so dass diese rechtskräftig seien. Eine rückwirkende Änderung käme nicht in Frage. Lediglich für 2015 wurde eine Tarifwechselmöglichkeit angeboten.
Ich fühle mich abgezockt, da dieses Unternehmen für Bestandskunden so deutlich schlechtere Konditionen einräumt, als dies für Neukunden aktuell noch immer der Fall ist. Anscheinend ist dies Teil des Geschäftsmodells.
Besonders ärgerlich ist, dass ich meine Eltern in 21279 Hollenstedt (Vertrag 122036102) seinerzeit ebenfalls zum Wechsel überredete. Wir überlegen nun beide, inwieweit die Einschaltung der Schlichtungsstelle sinnvoll sein könnte. Für Hinweise und Erfahrungen damit wären wir dankbar.
07.01.2015 | 08:23
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Es hat sich offenbar noch nicht bis zu Ihnen durchgesprochen, dass Billiganbieter wie Stromio ab dem zweiten Jahr IMMER erheblich teurer werden, weil die Preise des ersten Vertragsjahres gar nicht auskömmlich sein können; dies allein schon wegen der hohen Neukundenboni von bis zu 25 %. Spekuliert (und verdient) wird mit der Trägheit vieler Kunden, die entweder zu naiv oder eben zu träge sind, rechtzeitig vor Ende des ersten Vertragsjahres zu kündigen und zu wechseln. In einem Punkt haben Sie daher recht: Es IST Teil des Geschäftsmodells, aber nicht nur bei Stromio, sondern bei so ungefähr den billigsten 10 Anbietern der einschlägigen Vergleichsportale.
Sie allein haben es versäumt, rechtzeitig zu wechseln. Inwiefern soll Ihnen da die Schlichtungsstelle helfen können?
Ich verspreche mir von einer Einschaltung der Schlichtungsstelle eine neutrale Einschätzung
-ob die Preiserhöhung nach § 315 BGB angemessen ist
-ob die Begründung für die Preiserhöhung gem. BGH-Rechtssprechung ausreichend ist
-ob die intransparente und ausschließlich im Online-Kundenportal eingestellte Preiserhöhungsmitteilung wirksam ist, insbesondere im Hinblick auf § 41 Abs. 3 EnWG und EU-Richtlinie 2009/72/EG vom 13.07.2009 für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
Nach meiner Einschätzung wird auch die Schlichtungsstelle zu dem Ergebnis kommen, dass hier 3 x "nein" vorliegt und eine wirksame Preiserhöhung somit nicht vorgenommen wurde.
Auch wenn das Unternehmen bis zum Schluss an seiner Auffassung festhielt, die Preiserhöhung sei wirksam zustande gekommen, ist mein Eindruck, dass man dies lieber nicht neutral überprüfen lassen möchte. Ansätze hierfür habe ich ja schon genannt.