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980 Views | 30.01.2015 | 16:06 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Gieseler
Bestell-/Kundennummer: 7997225
Hornbach bezeichnet Artikel, die sie bewerben und verkaufen, aber nicht vor Ort haben, als "Sonderbestellartikel".
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1 Bild
Diese Artikel werden von Hornbach nicht zurückgenommen!
Es geht hier um eine Standard-Spiegel-Leuchte, die im Prospekt beworben wird, die aber nicht am Lager war.
Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft:
Rücknahme des Artikels
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Dadurch wurde Ihrer Beschwerde die Grundlage entzogen, sie ist unbegründet.
Hornbach muss den Artikel nicht zurücknehmen.
Kein Problem, Hornbach ist auf meiner "Blacklist".
Ein generelles Umtauschrecht gibt es nuneinmal in Deutschland nicht, ergo auch keinen Anspruch auf einen solchen.