Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 431 Views | 17.02.2015 | 11:37 Uhr
geschrieben von Kränert

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

EVD ignoriert Recht auf Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: Kundenr. 00097345 / Vetragsnr. 00097381

Nach dem ich meine Jahresabrechnung, mit Datum vom 05.02.2015, für 2014 von EVD erhielt, musste ich feststellen, dass EVD den Arbeitspreis von 0,2429 €/kWh auf 02907 €/kWh angepasst hat. Dies wurde im Punkt 4. der Jahresrechnung "Information zum Preis, Laufzeit und ordentliche Kündigung" vermerkt. Da das Unternehmen, mich zu keinem anderen Zeitpunkt über die Erhöhung des Arbeitspreises informiert hat, nahm ich die Information in der Rechnung zum Anlass, die Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit zum 28.02.2015 auszusprechen (natürlich schriftlich und per Einschreiben).

Die Kündigungsbestätigung erhielt ich am 14.02.2015 per E-Mail. Gelesen hat mein Schreiben wohl keiner, denn die Kündigung wurde zum 31.01.2016 bestätigt. Versehen oder Absicht? Ich halte meinen Kündigung zum 28.02.2015 aufrecht, werde mich vorsorglich noch bei der Bundesnetzagetur beschweren und bin gerne bereit, den Vorgang an meinen Rechtsanwalt weiterzuleiten.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Umgehende Bestätigung meiner außerordentlichen Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2015 | 13:35
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Kränert,

wir haben von Ihrer Beschwerde mit Bedauern Kenntnis genommen und möchten Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Die Mitteilung über die Preisanpassung wurde Ihnen rechtzeitig zugestellt, sowie ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses haben Sie aus unserer Sicht nicht fristgerecht in Anspruch genommen.

Gerne meldet sich jedoch nochmals ein Servicecentermitarbeiter bei Ihnen und klärt den vorliegenden Sachverhalt mit Ihnen auf. Sicherlich gibt es die Möglichkeit, diese Angelegenheit für beide Seiten einvernehmlich zu lösen.

Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2015 | 15:10
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr/Frau Kränert - EVD muss Ihnen nachweisen, dass Sie die Preiserhöhung auch bekommen haben. Die Mitteilung einer Strompreiserhöhung per Email ist unwirksam (OLG Hamm AZ: I-19 U 51/11 sowie AZ: I-19 U 122/11) und der Stromanbieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine (ordnungsgemäß) bekannt gegebene Strompreiserhöhung.

18.02.2015 | 17:35
von Kränert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EVD hat im Nachgang der Beschwerde eine Vetragsanpassung in einen günstigeren Tarif mit einer Laufzeit von 12 Monaten angeboten den ich akzeptiert habe. Die Mitteilung über die Preisanpassung habe trozdem nicht erhalten, dessen bin Ich mir sicher. Am besten immer gleich nach Vetragsabschluss wieder kündigen, dann passiert einem sowas nicht.




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