Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 700 Views | 08.04.2015 | 17:46 Uhr
geschrieben von Dietmar Hätinger

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versteckte Preisanpassung um 33%

Bestell-/Kundennummer: 01863125

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe ab dem 01.03.2014 einen Stromvertrag Extrastrom Bonus 12 mit ExtraEnergie abgeschlossen.

Nach einem Jahr problemloser Lieferung erhielt ich nun am 02.04. die Jahresabrechnung mit dem Vermerk, dass meine Abschlagszahlung für meinen Tarif merklich erhöht werde. Und das obwohl laut Jahresabrechnung eine deutlicher Guthaben auf meinem Kundenkonto zu meinen Gunsten existiert.

Erst bei genauerer Überprüfung der Jahresabrechnung entdeckte ich nun, dass in der Jahresabrechnung vom 02.04.2015 der aktuelle Arbeitspreis von 23,69 Cent/kWh auf 31,49 Cent/kWh angehoben worden ist - stolze 33%.

Der Grundpreis von 10,59 €/Monat wurde beibehalten.

Nach genauerer Recherche habe ich in meinem Kundenbereich unter Kundeninformation ein Dokument mit dem Namen "Überblick über die aktuelle Strommarkt-Lage" gefunden - dies wurde scheinbar am 20.12.2014 dort abgelegt. In diesem Text ist eine Strompreiserhöhung eingebaut, welche mir aber erst am 02.04.2015 in der Jahresrechnung bekannt gegeben wurde. Denn in dieser steht nun, dass der neue Preis gilt.

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Da mir erst jetzt durch die Jahresrechnung der neue Preis bekannt gegeben wurde, möchte ich hiermit außerordentlich zum 30.04.2015 kündigen.

Die versteckt mitgeteilte Preiserhöhung entspricht nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz und ist folglich unwirksam. Dies bezüglich wurde ExtraEnergie bereits am 15.04.2014 von der VZ Sachsen abgemahnt ( www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhoehung.html).

Auch sind die in der Kundeninformation angeführten Begründungen zur Preiserhöhung selbst für mich in keinster Weise nachvollziehbar. Sämtliche aktuell auf der ExtraEnergie Internetseite angebotenen Tarife im Bereich zwischen 24-26 Cent/kWh und sind zum Teil sogar ohne Grundpreisanteil.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Gewährung des Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.04.2015 | 16:17
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hätinger,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.04.2015 | 09:29
von Dietmar Hätinger
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.04.2015 | 16:32
von Dietmar Hätinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma ExtraEnergie GmbH hat sich am 9.04 per Email bei mir gemeldet und mir das geforderte Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Zitat:
. haben wir zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Sonderkündigung zum 30.04.2015 erfasst und die Netzabmeldung zu diesem Termin veranlasst.

Was aktuell noch unbeantwortet ist, ist die Frage bezüglich der unrechtmäßigen Preiserhöhung im Zeitraum vom 1.3.2015 - 30.04.2015.


17.04.2015 | 22:56
von Caroski | Regelverstoß melden
Habe das gleiche Problem. Kündigung wegen unzulässiger Preiserhöhung bestätigt durch ee. Ich habe für den Zeitraum ab Erhöhung alle erhöhten Abschläge zurückgebucht und nur die Höhe der alten Abschläge überwiesen und das auch vorher angekündigt und begründet. Nun stehen nach Auslegung von EE Zahlungen in Höhe Differenz neue - alte Abschläge plus gebühren aus = 253 E. dem Widerspreche ich und werde ich nicht zahlen, da ja Preiserhöhung rechtswidrig war und mit Sonderkündigung dies ja indirekt bestätigt wird und somit neue abschläge nichtig sind. Ich habe dabei ein gutes gefühl da ich so zumindest denen nicht noch mehr geld in den Rachen geworfen haben. Und da es noch nie zu klagen von ee gekommen ist, weil unbegründet mache ich mir keine sorgen. Ich schalte die schlichtungsstelle ein, wenn irgendwelche ernsthaften forderungen gegen mich kommen. Die haben sitzfleisch und habe was das an geht auch nen riesen Hinterteil. Durchhalten, ich würde noch zurückbuchen (ist nur meine meinung, geld sehen sie nur auf druck wieder)

26.04.2015 | 19:44
von Dietmar Hätinger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Punkt ob der erhöhte Preis im Zeitraum zwischen dem "Erhöhungstermin" und dem Kündigungstermin gezahlt werden muss oder nicht ist zwar meiner Ansicht nach noch offen - auf meine initiale Forderung bzgl. Sonderkündigung wurde jedoch eingegangen.




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