HUK-COBURG (Coburg)
HWS Schaden als Beifahrer abgeleht
Bestell-/Kundennummer: 14-11-514/4281 60-H-SC64WS
Es scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein, Geschädigte mit einem diagnostizierten HWS Trauma zuallererst mal komplett in Frage zu stellen, dann auf die womöglich zu niedrige Geschwindigkeit, oder gar Vorschäden der Wirbelsäule zu verweisen.
Der Gipfel ist, wenn in einem Telefonat des Unfallverursachers mit der zuständigen Sachbearbeiterin durch diese auch noch unterstellt wird, das es ja möglich wäre, das die Geschädigte gar nicht angeschnallt gewesen wäre.
Auch die Taktik, sich auf Fristsetzungen nicht zu melden, oder Mails zu ignorieren trägt nicht dazu bei, hier an eine seriöse Schadensabwicklung zu glauben.
Natürlich sind in diesem Fall auch weitere Fehler (u. a. der zuerst diagnostizierenden Stelle) gemacht worden, auch eine überhöhte Schmerzensgeldforderung durch die mandatierte RA trug nicht gerade zur Klärung bei.
Letztendlich erwarte ich aber immer noch, einen Eintritt in die Haftung und die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten durch die HUK Coburg Versicherung.
Immer noch in der Hoffnung auf eine vernünftige Abwicklung erging mit heutigem Datum auch eine Vorstandsbeschwerde und Kopien des Schreibens an andere Sachbearbeiter.
Ich hoffe ja immer noch, das sich ein kompetenter Mitarbeiter der HUK dieser Geschichte annimmt und wir eine Einigung finden, bevor ich nun den Klageweg beschreiten muss.
Angebot der HUK: 500 € zahlen. damit sei kulanter Weise alles erledigt und ich hätte keine Forderungen mehr zu stellen. Alleine die Rechtsanwaltskosten sind wesentlich höher, von den Behandlungskosten und dem Verdienstausfall ganz zu schweigen!
zuerst würde ich mich vor einer Klage wenden an:
www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/IhreBeschwerde/WichtigeInformationen/index.html
Der Ombudsmann kann zwischen Ihnen und der HUK-Coburg, das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Egal, wie das Verfahren ausgeht - Sie können nur dabei gewinnen,
da Sie dessen Entscheidung nicht akzeptieren müssen.
Danach steht Ihnen immer noch der Klageweg offen.
Viel Erfolg.