547 Views | 07.06.2015 | 11:14 Uhr
geschrieben von Ricarda Wagner

HUK-COBURG (Coburg)

HWS Schaden als Beifahrer abgeleht

Bestell-/Kundennummer: 14-11-514/4281 60-H-SC64WS

Es scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein, Geschädigte mit einem diagnostizierten HWS Trauma zuallererst mal komplett in Frage zu stellen, dann auf die womöglich zu niedrige Geschwindigkeit, oder gar Vorschäden der Wirbelsäule zu verweisen.

SCHLAGWORTE

Der Gipfel ist, wenn in einem Telefonat des Unfallverursachers mit der zuständigen Sachbearbeiterin durch diese auch noch unterstellt wird, das es ja möglich wäre, das die Geschädigte gar nicht angeschnallt gewesen wäre.

Auch die Taktik, sich auf Fristsetzungen nicht zu melden, oder Mails zu ignorieren trägt nicht dazu bei, hier an eine seriöse Schadensabwicklung zu glauben.

Natürlich sind in diesem Fall auch weitere Fehler (u. a. der zuerst diagnostizierenden Stelle) gemacht worden, auch eine überhöhte Schmerzensgeldforderung durch die mandatierte RA trug nicht gerade zur Klärung bei.

Letztendlich erwarte ich aber immer noch, einen Eintritt in die Haftung und die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten durch die HUK Coburg Versicherung.

Immer noch in der Hoffnung auf eine vernünftige Abwicklung erging mit heutigem Datum auch eine Vorstandsbeschwerde und Kopien des Schreibens an andere Sachbearbeiter.

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Meine Forderung an HUK-COBURG: Erstattung der tatsächlichen Kosten sowie angemessenes Schmerzensgeld


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Kommentare und Trackbacks (6)


15.06.2015 | 07:42
von Ricarda Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hüllte sich die HUK Coburg in Schweigen - auch eine sogenannte Vorstandsbeschwerde blieb ohne Kommentar. Da ich leider nicht die einzige bin, die im Falle eines HWS Traumas mit Worten und sinnlosen Verweisungen auf fadenscheinige Ablehungsbegründungen abgespeist wird, versuche ich die Medien für diese leider wohl gängige Versicherungspraxis zu inetressieren.


15.06.2015 | 11:00
von Ricarda Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das gerade eingetrudelte Schreiben der HUK verweist auf "subjektive Angaben" obwohl bekannt ist das Bei HWS Trauma grad 1 und 2 KEINE im bildgebenden Verfahren nachweisbaren Schäden auftreten! Reichen denn ärztliche Untersuchungen, Atteste, sogar mit der Bestätigung das vorher keine Schmerzen bestanden nicht aus? Es ist wahrlich unverantwortlich, wie hier versucht wird, sich aus einer Verpflichtung zu winden! Dann wird überdies noch auf die Bafin verwiesen.


01.07.2015 | 11:28
von Ricarda Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz einiger Schreiben, Vorstandsbeschwerde, etc. weigert sich die HUK weiterhin mit fadenscheinigen Begründungen. Nun kommt auch noch ein Schreiben der anfangs zuständigen Sachbearbeiterin, das die ärztlichen Unterlagen wohl ohne Schweigepflichtentbindung eingeholt wurde - diese wird nun (ein halbes Jahr danach) erbeten. Ist das nicht ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
Ich hoffe ja immer noch, das sich ein kompetenter Mitarbeiter der HUK dieser Geschichte annimmt und wir eine Einigung finden, bevor ich nun den Klageweg beschreiten muss.


23.07.2015 | 09:51
von Ricarda Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat die HUK bisher noch keinen Schritt zur Einigung gemacht - wohl bleibt jetzt nur noch die Klage. Schade!


04.01.2016 | 18:00
von Ricarda Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer wieder Schreiben hin und her, nun ein medizinisches Gutachten eines von der HUK beauftragten Orthopäden nach Aktenlage - ich wäre dankbar, wenn die bereits durch behandelnde Ärzte verfassten Gutachten gelesen werden würden oder gar Beachtung finden würden.
Angebot der HUK: 500 € zahlen. damit sei kulanter Weise alles erledigt und ich hätte keine Forderungen mehr zu stellen. Alleine die Rechtsanwaltskosten sind wesentlich höher, von den Behandlungskosten und dem Verdienstausfall ganz zu schweigen!


04.01.2016 | 23:23
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Guten Tag, Frau Wagner,

zuerst würde ich mich vor einer Klage wenden an:

www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/IhreBeschwerde/WichtigeInformationen/index.html

Der Ombudsmann kann zwischen Ihnen und der HUK-Coburg, das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Egal, wie das Verfahren ausgeht - Sie können nur dabei gewinnen,
da Sie dessen Entscheidung nicht akzeptieren müssen.

Danach steht Ihnen immer noch der Klageweg offen.

Viel Erfolg.



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