Deurag kündigt mit Schreiben vom 25.07.2018 einen seit 2014 schadenfrei bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Ablauf 12.12.2018 mit der Begründung, den bestehenden Tarif aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen zu können. Ein Alternativ-angebot wird nicht abgegeben.
Der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft scheitert bisher daran, dass dort die Vorlage eines sogenannten Schadenspiegels des Vorversicherers gefordert wird, der bisher trotz mehrmaliger Anforderung bei der Deurag nicht ausgestellt wurde.