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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.01.2019 teile ich Ihnen ausdrücklich mit, dass ich um eine Vertragserfüllung meines Vertrages bestehe. Dieser wurde mit einer Preisgarantie bis zum 28.02.2019 abgeschlossen.

Bis dahin bleibt der Vertrag zu den alten Konditionen bestehen. Einer Preiserhöhung stimme ich keinesfalls zu. Sollten Sie dennoch den Vertrag, wie in ihrem Schreiben vom 21.01.2019 festgehalten, zum 31.01.2019 beenden werde ich alle mir anfallenden Kosten der BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH in Rechnung stellen.

Des Weiteren werde ich bei der Schlussabrechnung auf die 15% Neukundenbonus bestehen, da dies Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages ist. Dieses Vorgehen ist mit meinem Anwalt abgestimmt und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.
Die rechtliche Grundlage ist nachzulesen unter §280 BGB - Schadensersatz wegen Pflichtverletzung und weiterhin unter §362 BGB.
Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zum 30.01.2019.





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