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Bedauerlicherweise schloss ich bei FlexStrom einen Vertrag für ein Strompaket ab 01.04.2008.

Kaum war die Belieferungsbestätigung am 20.02. da, folgte kurz nach einer Woche schon die erste Mahnung.

Die erste Preiserhöhung nach einem halben Jahr nahm ich noch hin. Doch die Preiserhöhung zum Ende des ersten Jahres nahm ich als Anlass für die Kündigung, da es letztendlich teurer war als Anbieter mit monatlichen Abschlagszahlungen.

Erst am 16.12.2009 bekam ich die Schlussrechnung. Wie ich es schon vermutete, war der Aktionsbonus von 75,-- € nicht berücksichtigt. Nach telefonischer Beschwerde bei FlexStrom sagte mir ein Herr Bxxx, dass lt. AGB (Pkt 7.3) bei Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten kein Anspruch auf den Aktionsbouns bestünde. In meinen AGB steht dies so nicht und demnach bestätigte Herr Bxxx nach Rückversicherung: "Es sei ein Fehler unterlaufen, der Aktionsbonus wird in Abzug gebracht."

Des weiteren ist der komplette Mehrverbrauch von 177kWh nach dem teureren Preis von 23,3 ct/kWh berechnet. Die Berechnung muss nach der Lastprofilkurve anteilig zu 44,51% mit 18 ct/kWh erfolgen.

Bis heute hörte ich nichts mehr. Der zu hohe Betrag wurde mir am 28.12.09 von meinem Konto abgezogen.





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