Nach Krankengeldende, gescheitertem Arbeitsversuch, erneuter Arbeitsunfähigkeit und geänderter Diagnose weigert sich die TK, Krankengeld zu leisten. Mein Hausarzt bestätigte mir ausdrücklich, dass sich die führende Diagnose verändert hat und es sich mithin nicht um den Hinzutritt einer weiteren Diagnose handelt.