Als Wohnungseigentümer der WEG Mainstr. 121, die von der GBO in Offenbach verwaltet wird. Ich erfuhr von der zuständigen WEG-Verwalterin, dass die Muttergesellschaft der GBO (Holding), aufgrund der festgelegten Regelung, Versammlungen ab 5 Personen zu verbieten, keine WEG-Versammlung und damit die Abstimmung und Genehmigung von Verwalterabrechnungen unterbindet. Meiner Frage zu einem Alternativen Lösungsansatz oder einer aktuelle Planung zur Lösungsfindung konnte nicht entsprechen werden.
Lösungsmethoden sind medien-publizistisch seit jederzeit abrufbar (seit Mai 2020), aber es ist offensichtlich der GBO nicht möglich (gem. Telefonat), diese in eine Planungen zu überführen.
Wir wissen, dass die uns umgebenden Häuser bereits Lösungen angewandt haben (Verwl. von privaten Organisationen) und mit Internet-Recherche seit Mai diesen Jahres publiziert wurde. Als Eigentümer und Wohnimmobilien-Unternehmer verstreichen nicht nur Fristen, sondern werden uns wertvolle Planungs-Ressourcen genommen.
Ich bitte Sie um eine Lösung und Stellungnahme!