Startseite > BoConcept > gelöste Beschwerde-Nr.: 222077 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Drei Wochen nach Anlieferung haben wir die Fa. BoConcept zur Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelgewährleistung aufgefordert.

Entsprechende Fotos wurden mitgeliefert. Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass es sich nicht um die 'typischen' Streitpunkte von Falten auf der Sitzfläche oder Rückenlehne handelt.

Seitens BoConcept wurde daraufhin ein Service-Techniker der Fa. POS Polsterservice GmbH beauftragt, der die Mängel am 27.11.2020 besichtigte.

Wir sind mit seiner Einschätzung und seinen Erklärungsversuchen absolut nicht einverstanden. Es handelt sich bei der Ware um hochpreisige Artikel der renommierten Marke BoConcept. Dieser Name steht für Produkt-Qualität, bei denen man nicht davon ausgehen muss, dass, wie er es nennt, solche Beanstandungen "normale, verarbeitungsbedingte Erscheinungen" wären und die "Maßdifferenzen im Toleranzbereich" liegen würden. Der POS Service Techniker war nicht in der Lage, uns seine Einschätzung anhand von Normen mit offiziellen Toleranzen zu belegen. Es blieb, wie wir es nennen mögen, bei einem rein subjektiven 'Expertenwissen' ohne offizielle Grundlage.

Seitens BoConcept erhielten wir zum Ablauf der Frist lediglich die Aussage, dass unsere 'Reklamation in Dänemark seitens BoConcept AS abgelehnt' wurde und dass das Qualitätsmanagement zur gleichen Einschätzung wie der POS Service Mitarbeiter käme.

BoConcept sieht somit keine Veranlassung zur Nachbesserung.





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!