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Mir wurde die Zahlung diabetischer Fußeinlagen auf Rezept abgelehnt, mit dem Argument, dass die Diagnose Polyneuropahie keine ausreichende, genehmigungsfähige Begründung wäre.

Ich bin davon ausgegangen, dass der ausstellende Hausarzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels als gegeben ansieht. In der Lage ist diese ausreichend zu begründen. Aus meinen zahlreichen der Kasse vorliegenden Hilfsmittel, Kuren, Krankenhausaufenthalte Besuche verschiedener Ärzte dürfte die Notwendigkeit unschwer erkennbar sein. Der bei der Kasse zugelassene Orthopädiebetrieb wird dies auch beurteilen können.





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