Ich schloss mit Immergrün unter dem Datum vom 10.12.20 einen Vertrag zur Stromlieferung mit einer Preisbindung von 12 Monaten und einem Neukundenbonus i. H. v. 25 %.
Nach der Ankündigung einer massiven Preiserhöhung innerhalb der Preisbindung widersprach ich und erhielt darauf am 9.11.21 die Kündigung zum 23.11.21. Diese Kündigung erfolgt weder form- noch fristgemäß, noch gab es einen zulässigen Kündigungsgrund. In dem Schreiben wurde die Abrechnung unter Berücksichtigung des Bonus durch immergrün angekündigt.
Die Abrechnung erfolgte dann jedoch ohne Einbeziehung des Bonus. Ich widersprach der Abrechnung, rechnete mit der fälligen Bonuszahlung auf und forderte nun meinerseits die Auszahlung des für mich positiven Saldos (per Einschreiben). Darauf erfolgte keine Reaktion.
immergrün mahnt den unkorrigierten Rechnungsbetrag an und hat es nun an ein Inkasso-Unternehmen übergeben.
Meine Forderung: Korrektur der Rechnung und Anerkennung des Bonus.