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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt, trotz eines Telefonates am 10. Februar 2022 um 12:00 Uhr, wo mir versichert wurde, dass mein Guthaben bis spätestens 15.02.2022 ausgezahlt wird.





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