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Ich habe eine Zahlungsaufforderung der Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, datiert vom 17.03.2022, in Höhe von 41,50 EUR erhalten.

Ich habe dieser Zahlungsaufforderung per E-Mail am 23.03.2022 widersprochen und mitgeteilt, dass kein derartiges Abonnement über die Zeitschrift IN abgeschlossen worden ist.

Als Rückmeldung erhielt ich die Information, dass das Abonnement am 08.12.2021 im Internet bestellt wurde und am 16.12.2021 per E-Mail die Auftragsbestätigung übermittelt wurde.

Die benannte Auftragsbestätigung liegt mir nicht vor. Ich habe PVZ gebeten, mir alle Vertragsdaten zu übermitteln und mir mitzuteilen, an welche E-Mail-Adresse die Auftragsbestätigung verschickt wurde. Darauf erhielt ich keine Antwort.

Stattdessen erreichte mich erneut eine Zahlungsaufforderung, datiert vom 30.03.2022, in Höhe von 17,50 EUR. In dieser droht man mir zudem an, weitere Schritte einzuleiten und ein Mahnverfahren anzustrengen.

Dieser Zahlungsaufforderung habe ich per E-Mail an info@pvz.de am 08.04.2022 ebenfalls widersprochen.





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