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Die Firma immergrün bzw. die Rheinische-Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH hat in 2021 durch die Einstellung von Preiserhöhungen in ein Onlineportal für mich intransparent die Preise erhöht.

Die jeweilige Preiserhöhung wurde mir das erste mal durch die jährliche Abrechnung in 2022 ersichtlich, wobei ich feststellen musste, dass der Arbeitspreis von 3,6 Ct auf 15,4 Ct pro kWh angehoben wurde.

In der daraufhin folgenden Korrespondenz geht immergrün nicht auf meine Argumentation ein, weswegen ich an dieser Stelle noch einmal öffentlich kommunizieren muss, dass die Einstellung einer Preiserhöhung in ein Onlineportal ohne eine entsprechende Mitteilung, die deutlich auf eine Preiserhöhung hindeutet, intransparent und dementsprechend nichtig ist.

Des Weiteren entsprechen die die Preiserhöhungen m. E. nicht dem $41 (3) EnWG, da nicht ersichtlich ist, wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt (es fehlt an einer Berechnungsgrundlage).

Ich fordere die Gesellschaft auf, mir eine korrigierte Rechnung mit dem korrekten Arbeitspreis von 3,6 Ct pro kWh zu stellen und das daraus resultierende Guthaben auszuzahlen.





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