Nach zwei Monaten sachgemäßen Gebrauchs der Teva-Trekking Sandale ist ein Riemen abgerissen bzw. haben sich weitere Riemen von der Sohle gelöst, sodass die Sandale unbrauchbar wurde. Außerdem war nach der kurzen Zeit das Fußbett-Futter völlig zerschlissen.
Ungeachtet der Gewährleistungspflicht hat sich der Verkäufer geweigert den Schaden anzuerkennen und argumentiert mit "unsachgemäßer Gebrauch" der Sandale.