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Am 22.01.2023 bin ich um 22:02 Uhr als Fahrradfahrer den Ostwall vom Hbf Richtung Rheinstr. in Krefeld gefahren.

Vor der Haltestelle Dreikönigenstr. näherte sich von hinten ein Linienbus der Firma SWK (amtliches Kennzeichen bekannt), der mich mit erhöhter Geschwindigkeit in der 30er-Zone überholte. Dabei wurde der gesetzlich vorgeschriebene Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden so weit unterschritten, dass ich mit meiner Hand gegen die Fensterscheibe des Busses fassen konnte.

Da ich befürchtete, dass der Busfahrer mich trotz neongelbem Helm und intakter Fahrradbeleuchtung übersehen haben könnte, schlug ich mit der Faust gegen das Fenster des Busses, sodass der Busfahrer mich wahrnahm, das Überholmanöver abbrach und entschleunigte. Als ich auf der Höhe der Fahrerkabine Sichtkontakt mit dem Fahrer hatte, gestikulierte er wild mit beiden Händen.

An der nächsten Ampel suchte ich das Gespräch mit dem Fahrer, und teilte ihm mit, dass ich mich sehr bedrängt gefühlt habe und er keinen ausreichenden Seitenabstand gehalten haben kann, wenn ich mit meiner Hand die Scheibe des Busses berühren konnte. Dies wollte der Fahrer nicht verstehen, und fragte mich, ob es nicht ausreiche, wenn er 5 m Abstand halte. Er schien sich nicht bewusst gewesen zu sein, wie nah er mir als Radfahrer gekommen war. Entschuldigung Fehlanzeige.

Ich bitte Sie als Unternehmen, das Gespräch mit dem Busfahrer zu suchen, und ihm erneut die Gefahr und drohende Konsequenzen für andere Verkehrsteilnehmende und die Fahrgäste zu erläutern, die von einem solchen gefährlichen Überholmanöver ausgehen, wenn kein ausreichender Abstand beim Überholen eingehalten wird.

Ich wünschen mir, dass in Zukunft weniger Radfahrer im Straßenverkehr durch motorisierten Verkehr verletzt oder getötet werden und die Sicherheit und Rücksicht insbesondere für Berufskraftfahrende schwächeren Verkehrsteilnehmenden gegenüber an erster Stelle stehen sollte.





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