Ich habe am 12.04.2008 eine DVB-T Twin Receiver nach 20 Monaten und 2 Reparaturen, wobei eine dritte anstand, zurückgegeben.
Ich wollte ein neues Gerät haben. Dies wurde abgelehnt und man bot mir an, entweder weitere Reparaturen in Kauf zu nehmen oder das Gerät ( Neupreis € 169,-- ) gegen Abzug einer Nutzungsgebühr von € 84,-- zurückzunehmen.
Da ich volkommen entnervt war, habe ich der Rücknahme zugestimmt. Leider wußte ich noch nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass diese Praktik nicht zulässig ist.