Am 06.03.2012 habe ich bei Neckermann Versandhandel eine Schrankwand bestellt. Diese war etwas teurer als beim Mitbewerber, aber die angegebene Lieferzeit beträgt nur 3-4 Wochen. Da ein Geburtstag ins Haus stand, war die Lieferzeit der entscheidende Kauffaktor.
Nach ca. 6 Wochen habe ich die erste Nachfrage bei der Hotline getätigt. Antwort: Wir mahnen den Hersteller. Nach weiteren drei Anfragen und gleichen Antworten nun am 26. April die Aussicht - am 2. Mai wird die Ware das Werk verlassen. Nachfrage meinerseits am 07.05.2012. - Bei uns steht, dass Sie die Ware in der 18. KW bereits erhalten haben.
Über soviel Frechheit war ich dann doch etwas verwundert. Eine erneute Nachfrage am heutigen Tag ergab die Antwort - wir kümmern uns darum. Sie können aber auch jeder Zeit vom Kauf zurück treten.
Die größte Frechheit ist, dass im Onlinekatalog die Schrankwand immer noch mit 3-4 Wochen Lieferfrist beworben wird.
Was kann ich tun, um dennoch in absehbarer Zeit zu der Schrankwand zu kommen und wie verhält es sich rechtlich mit dem offensichtlich falschen Lieferversprechen?
Vielen Dank
Lutz Beck