Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Wegen Warteschlange bei Air Berlin - Flug verpasst!
Mein Sohn, Jason Sebastian, wollte heute um 08:40 Uhr von Berlin Tegel mit der Air Berlin (ab6633) nach Baden Airpark fliegen. Er stand in einer immens langen Warteschlange an. Als er merkte, dass es zeitlich knapp wird, ging er zu einer Mitarbeiterin der Air Berlin und fragte wegen dem Prioritätsschalter da er es sonst aufgrund der langen Warteschlange nicht schafft. Diese Dame schickte meinen Sohn wieder zurück in die Warteschlange - wodurch er letztlich seinen Flug verpasste. Er durfte dann seinen Flug umbuchen auf den 19.07.2015 Abflug von Tegel um 17:20 Uhr (AB6641), was ihn dann sage und schreibe 368,00€ kostete. Da wurde er dann auch noch für die Inkompetenz oder nicht geschultes Personal bestraft - das kann es ja wohl nicht sein! Das ist dann wohl das neue Geschäftsgebahren der Air Berlin. Schade - wir waren bisher immer sehr zufrieden.
'Gemäß dem Luftfahrt-Bundesamt ist eine 'Nichtbeförderung' im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 'die Weigerung des Luftfahrtunternehmens einen Fluggast zu befördern, obwohl dieser sich gemäß den vertraglichen Bedingungen rechtzeitig am Flugsteig eingefunden hat. ' Quelle: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html
Die Flugstrecke berträgt im Sachverhalt unter 1.500 km. Kam es durch die Nichtbeförderung auf dem Ursprungsflug zu einer verpäteten Ankunft am Endziel, stehen dem Passagier 'EUR 250,- als Ausgleichsleistung gem. der 'Europ. Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004 zu (vgl.: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html).
Beschwerde ist noch nicht gelöst