Durch elektroheld.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 699 Views | 19.12.2015 | 10:33 Uhr
geschrieben von Kuddel28

elektroheld.de (Kierspe)

Keine Ware trotz Bezahlung = Strafanzeige erstatten

Wer bei elektroheld.de Waren bestellt hat, diese bezahlt wurden und keine Ware erhalten hat sollte nicht lange fackeln!

1. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hagen erstatten (geht nicht per Mail!) mittels Fax und anschließend auf dem Postweg.

2. Gleichzeitig empfiehlt sich eine Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt des Märkischen Kreises. Von dort kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.

3. Online Mahnverfahren durchführen (kann Online ausgefüllt werden - Kosten 32,- €) und wird dann auf dem Postweg zum zuständigen Amtsgericht geschickt.

Ich bin diesen Weg gegangen. Es macht keinen Sinn bei Herr L./elektroheld.de auf irgendeine Rückzahlung zu warten.

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Meine Forderung an elektroheld.de: 119,60


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Kommentare und Trackbacks (7)


29.12.2015 | 18:52
von Kuddel28 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hagen: 511 Js 560/15

Ich kann allen Geschädigten nur empfehlen ebenfalls Strafanzeige zu erstatten als Mails zu schreiben die sowieso nicht beantwortet werden.


15.01.2016 | 15:58
von Kuddel28 | Regelverstoß melden
Mahnbescheid gegen Herrn L. wurde zugestellt.

Wie schon geschrieben, macht es keinen Sinn mit der Firma bzw. Herrn L. eine Kontaktaufnahme zu versuchen.

Solchen Leuten kann man nur mit entsprechenden rechtlichen Mitteln beikommen.

Strafanzeige läuft.
Mahnbescheid ist zugestellt
Das Ordnungsamt des Märkischen Kreises arbeitet an einer Gewerbeuntersagung.

Alle die betroffen sind, sollten das gleiche tun damit nicht noch mehr Geschädigte hinzukommen!

15.01.2016 | 16:03
von Kuddel28 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2016 | 16:09
von Kuddel28 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2016 | 15:31
von Kuddel28 | Regelverstoß melden
Ich kann allen Geschädigten nur raten eine Strafanzeige zu erstatten und zu versuchen im gerichtlichen Mahnverfahren das Geld zurückzubekommen.

Nur die Strafanzeigen und Mitteilungen an das Gewerbeaufsichtsamt werden Herrn L. stoppen können, nicht die hier mitgeteilten unschönen Erfahrungen.

Ich habe mittlerweile einen Vollstreckungstitel und in Kürze geht es in die Zwangsvollstreckung.

18.02.2016 | 13:27
von Kuddel28 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.


21.04.2016 | 08:07
von Kuddel28 | Regelverstoß melden
Habe mein Geld einschließlich aller bisher entstandenen Kosten heute erhalten.Man sollte sich die Mühe machen und das Mahnverfahren mit anschliessendem Vollstreckungsverfahren durchziehen. Bei mir hat es sich auch "nur" um ca. 119,- € gehandelt. Immerhin hat Herr L. weiterhin Einnahmen, da der Shop immer noch betrieben wird.



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