162 Views | 18.04.2016 | 17:07 Uhr
geschrieben von Gunnar Johannsen

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Fahrplanänderungen

Ich habe bereits im Januar eine Fahrt von Ahrensburg nach Basel für den 23.04. gebucht, ab Ahrensburg 5:22 Uhr, an Basel Bad Bf 12:45 Uhr mit ICE71.

SCHLAGWORTE

Nun hat die Bahn NACH BUCHUNG diese Fahrzeiten völlig verändert. Der ICE 71 fährt ab Hamburg schon um 5:13 Uhr, sodass er von Ahrensburg aus nicht mehr erreichbar ist, da die erste Bahn ab Ahrensburg erst um 5:17 Uhr in Hamburg ankommt.

Ich wendete mich wegen dieses Problems an die Bahn, die wieder einmal bewies, dass ihr die durch die Bahn geschaffenen Probleme der Reisenden völlig egal sind.

Mir wird allen Ernstes rücksichtslos eine der drei folgenden Alternativen zugemutet:

1. Möglichkeit: Ich zahle das Taxi nach Hamburg aus eigener Tasche, obwohl die Bahn die Fahrzeiten verändert hat.

2. Möglichkeit: Ich fahre schon um 2:44 Uhr ab Ahrensburg und warte dann mitten in der Nacht über zwei Stunden auf den ICE71.

3. Möglichkeit: Ich fahre mit dem nächsten ICE und bin dann erst um 14:34 Uhr Uhr in Basel, also zwei Stunden später.

Das ist der Kundenumgang der Bahn im Falle eines von der Bahn verursachten Problems.

Die Bahn verlangt vom Kunden unbedingte Einhaltung der Zugbindung selbst bei Krankheit oder Verspätungen nicht der Bahn gehörender Verkehrsunternehmen, nimmt sich selbst aber das Recht heraus, Verbindungen nach Buchung drastisch zu verschlechtern oder gar unmöglich zu machen. Das hat mit einer Kundenbehandlung auf Augenhöhe nichts mehr zu tun.

Ich kann nur jeden dringend davon abraten, Bahnreisen auf längere Zeit im Voraus zu buchen, da die Bahn sich mit ungeheurer Rücksichtlosigkeit das Recht herausnimmt, die Fahrzeiten der Züge NACH BUCHUNG so zu verändern, dass sich die Reisepläne drastisch verschlechern oder gar platzen.

Der oben geschilderte Fall ist nicht der erste dieser Art innerhalb kurzer Zeit.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Bezahlung der Taxi-Kosten von Ahrensburg zum Hamburger Hauptbahnhof.


 
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