1988 Views | 28.07.2016 | 21:26 Uhr
geschrieben von Andreas Brustkern

Care-Energy (Hamburg)

Ohne Kündigung in die Grundversorgung?

Bestell-/Kundennummer: 310291610

Keine Kündigung oder Information von Care erhalten und trotzdem in der Grundversorgung des örtlichen Betriebers

Bisher ist bei uns keinerlei Schreiben von Care eingegangen daß sie uns keinen Strom mehr liefern. Erste Information erhielt ich von EON am 8.07.16 das ich seit 6.7.16 bei ihnen in der Grundversorgung sei. Es ist bisher (heute ist der 20.07.2016) auch noch nichts eingegangen.

Aber auf mein Online Vertragskonto kann ich nicht mehr zugreifen, obwohl der Vertrag noch besteht, Laut Tennet die Kündigung ja auch erst ab dem 15.07.2016 Zählt.

Was soll das? Ich möchte wenigstens von meinem Vertragspartner Zeitnah über Änderungen informiert werden und mir nicht alles aus dem Internet und Telefonaten zusammenreimen müssen

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Meine Forderung an Care-Energy: Erstattung des Guthabens in Höhe von 580 €, Entschädigung weg. Höherer Preise beim Nachfolgeunternehmen auf 5 Jahre: 1000 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


29.07.2016 | 11:16
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Sie sollten froh und glücklich sein, das Tennet den Bilanzkreisvertrag mit Care Energy zum 15.7.2016 gekündigt hat. Da CE keinen Strom an Ihre Verbrauchsstelle mehr liefern kann ist auch die Vertragsgrundlage nicht mehr vorhanden.
Zuerst sollten sie den noch bestehenden Vertrag mit Care Energy kündigen, damit sie nicht mehrere Stromverträge gleichzeitig zu bezahlen haben. Für die Kündigung steht Verbrauchern nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Care Energy zu, da das Unternehmen dem geschlossenen Vertrag über die Stromlieferung zumindest vorübergehend nicht nachkommen kann.
Erhält der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Bestätigung von Care Energy über eine Weiterbelieferung, ist der Vertrag beendet und der Stromkunde kann sich einen neuen Anbieter suchen. Die Kündigung bleibt wirksam, selbst wenn Care Energy später doch wieder liefern kann.

Im Ergebnis werden Sie Ihr Guthaben über 580,-- Euro abschreiben können. Desweiteren werden So keinen Richter finden, der Ihnen für einen fiktiven, nicht eingetretenen Schaden pauschal eine Entschädigung zu sprechen wird.

26.08.2016 | 19:48
von Andreas Brustkern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie haben auf meine Schreiben nicht reagiert, sondern wollen jetzt die von mir abgelesenen Zählerdaten von 2015 bestätigt haben und nicht die von 2016.

Unmöglich!




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