Durch Deutsche Bahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 851 Views | 30.07.2016 | 09:01 Uhr
geschrieben von Holger S.

Deutsche Bahn AG (Leipzig)

Schwarzfahrt, weil QR Code nicht lesbar

Guten Tag,

SCHLAGWORTE


meine Schwiegermutter kommt zu Besuch aus Afrika nach Deutschland,
es wurde zum Flug das Bahnticket gekauft Real and Fly, durch Ethiopien Airline QYR. Das Ziel war Niederau über Leipzig. Das Ticket wurde erst direkt vor der Zugfahrt per Mail gesendet, am Automaten in FRA ging es nicht.
Meine Schwiegermutter hatte also nur die E-Mail mit dem QR Code auf dem Handydisplay.
Dieser QR war durch das Lesegerät nicht lesbar. Ihr wurde von der Zugbegleiterin unter Hilfe von vielen Reisenden zur Übersetzung erklärt das sie schwarz fährt, Strafe zahlen müsse und aussteigen. Nur weil das Lesegerät den Code nicht lesen kann der deutlich angezeigt wird. Die Zugbegleiterin meinte es müsse ein gedruckter Zettel sein. Wie denn wenn sie die Email mit dem Code erst 2 Minuten vor Losfahrt senden? Ich telefonierte dann mit der Zugbegleiterin, diese bestand auf dem ausgedruckten Papier, wir einigten uns darauf, das ich zum Zwischenziel Leipzig fahre und beim Ausstieg das Papier bringe, nur dann werde das doppelte Beförderungsentgeld plus 60 eur nicht verlangt. Also fuhr ich von Niederau bis Leipzig entgehen, zeigte das Ticket vor, dieses wurde gescannt und sie war zufrieden, meine Schwiegermutter dann völlig verängstigt. Ich habe nun gelesen das Onlinetickte muss überhaupt nicht geduckt sein, ein vorzeigen des Smartfones reicht.

Die ganze Sache ist sehr unangenehm, wie unfähig die Zugbegleiter mitsamt Technik sind. Ich möchte nun wenigstens die Kosten der Sinnlosen hin und herfahrt erstattet bekommen, also 23¬ Sachsentickt. Mal sehen wie es weiter geht.

Holger S.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: 23€ Sachsenticket


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


30.07.2016 | 10:35
von Holger S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.01.2017 | 21:46
von Holger S. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt ein 5€ Gutschein, klasse. :-(




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