Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 304 Views | 24.01.2017 | 11:49 Uhr
geschrieben von Gerhard Sadlowski

Stromio GmbH (Kaarst)

Seriöses Geschäftsgebahren ist das nicht

Bestell-/Kundennummer: 123151250

Angebot nicht angenommen, dann nichtakzeptierung der Kündigung (en)

Sehr geehrte Damen u. Herren,

SCHLAGWORTE

am 10.01.2017 hatte ich telefonischen Kontakt mit Ihren Kundenservice, zwecks Tarifkonditionen bei Vertragsverlängerung.

Am 12.01.2017 bekam ich diese Informationen per E-Mail von Ihnen zugeschickt. Da mir die die Konditionen (24 Mnt. Vertragslaufzeit) des Angebotes nicht zusagten, ging ich nicht auf Ihr Angebot ein.

Statt dessen schickte ich Ihnen am 12.01.2017 per E-Mail die Kündigung meines Vertrages zum 28.02.2017 zu. Der Eingang der E-Mail wurde von Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt.

Zwischenzeitlich war eine Information in meinen Onlinekonto eingegangen. Ein 2-seitiges PDF Dokument, zwischen den Zeilen versteckt eine Preisinformation bei 12 monatiger Verlängerung, sprich eine satte Erhöhung.

Daraufhin machte ich zusätzlich von meinen Sonderkündigungsrecht gebrauch und teilte Ihnen das per E-Mail am 13.012017 mit. Auch der Eingang dieser E-Mail wurde von Ihnen umgegehend bestätitigt.

Zusätzlich ging sowohl die Kündigung, als auch die außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung am 13.01.2017 per Einschreiben mit Rückschein an Sie raus.

Am 14.01.2017 erhielt ich 2 E-Mails von Ihnen, welche sich beide auf die außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung beziehen, merkwürdigerweise unter 2 verschiedenen Vorgangsnummern.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Inhalt:

Sehr geehrter Herr.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.01.2017.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Mit freundlichen Grüßen

M. .
Ihr stromio Kunden-Service-Team

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dazu verweise ich auf Ihre AGB

§ 6 Preisänderungen, eingeschränkte Preisgarantie

(5) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Möglichkeit einer
schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kündigung des Kunden
soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden,
Kundennummer, Zählernummer ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug).

Ferner verweise ich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes:

Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

Ab dem 1. Oktober 2016 ist eine Gesetzesneuregelung in Kraft getreten, die derartige Klauseln als unwirksam erklärt. Die Änderung betrifft die Vorschrift des § 309 Nr. 13 BGB, bei der, an Stelle der „Schriftform“ von der „Textform“ die Rede ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Klauseln, die eine strengere Form, als die Textform vorschreiben unwirksam. Dies betrifft im Übrigen sämtliche mittels AGB gestalteten Verträge.

Wenn das Vertragsverhältnis in seiner Begründung und Durchführung rein auf Online-Kommunikation ausgelegt sei, dürfe der Anbieter seinen Kunden nicht ausgerechnet die Kündigung durch Aufzwingen eines anderen Kommunikationsweges erschweren.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Am 19.01.2017 schickte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 14.01.2017,mit Verweis auf Ihre AGB und der Forderung die Kündigung anzuerkennen und zu bestätigen.

Bis heute,20.01.2017, keine Reaktion ihrerseits, weder auf die schriftliche Kündigung, noch auf meine E-Mail vom 19.01.2017.

Das alles ist alles andere als das was man von seriösen Anbietern erwarten kann.

Ich behalte mir rechtliche Schritte, für den Fall der Nichtbestätigung der Kündigungen, vor

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Umgehende Bestätigung der Kündigungen und zwar mit Kündigungstermin 28.02.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2017 | 08:49
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Sadlowski,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


26.01.2017 | 10:46
von Gerhard Sadlowski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Als Antwort von Stromio kam eine Mail mit viel BlaBla, in den sie nochmals auf ihre alten AGB hinwiesen, nachdem eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.
Naja, dazu hat der BGH eine andere Meinung!

Am Ende der Mail dann der Satz" Anbei möchten wir Sie informieren, dass Ihre Kündigung per Brief datiert vom 13.01.2017, uns erst am 24.01.2017 erreicht hat, welches wir umgehend bestätigt haben. Ihre Kündigungsbestätigung werden wir für Sie in Kürze in Ihrem Kundenportal hinterlegen. "

Welch Zufall, das mein Brief genau am Tag der veröffentlichung der Beschwerde ankam, ein Schelm wer.!
Bestätigung ist mittlerweile da, diese Beschwerde deshalb gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!